Es klang brutal, was die Pensionskasse der Berner Kantonalbank den Versicherten im Dezember 2002 schrieb: «Die Altersguthaben werden für 2002 nicht verzinst.» Hintergrund: Viele Angeschlossene sparen mehr als vom Gesetz vorgeschrieben, sind also überobligatorisch versichert (siehe Kasten).



Versicherte mit Überobligatorium haben ein höheres Altersguthaben. Das Altersguthaben entspricht dem Stand des individuellen Sparsäulis, das im Laufe des Erwerbslebens mit den Lohnabzüge...