Konkubinatspaare sollten sich eine Zahl gut merken: 20a. Das ist nicht etwa die Hausnummer des örtlichen Standesamts, sondern ein wichtiger neuer Artikel des Pensionskassengesetzes (BVG): Er erlaubt es den Pensionskassen, einem Konkubinatspartner eine lebenslange Rente auszuzahlen, falls der andere Partner stirbt.



Bis anhin war das nur eingeschränkt und nur bei wenigen Kassen möglich. Ohne Trauschein hatte beispielsweise die überlebende Freundin von der Pensionskasse im Prinzi...