Eine Lehrtochter musste im Turnunterricht eine Rückwärts-Rolle machen; dabei erlitt sie eine Verletzung der Halswirbelsäule. War das ein Unfall? Oder muss die Krankenkasse für die Arztbehandlung aufkommen?



Damit ein Ereignis als Unfall gilt, brauchte es unter anderem einen ungewöhnlichen äusseren Faktor, beim Sport also gemäss Gericht «etwas Programmwidriges», das die natürliche körperliche Bewegung stört. Ein solches «besonderes Vorkommnis» kann beispielsweise bei e...