Kathrin Scholer aus Rheinfelden AG retournierte Anfang 2011 die Billag-Rechnung ihrer Mutter. Diese lebt wegen Demenz in einem Pflegeheim. Die Billag, die die Radio- und TV-Gebühren eintreibt, antwortete Scholer, dass Personen im Pflegeheim nur dann von der Gebührenpflicht befreit seien, wenn sie «in erheb­lichem Masse pflegebedürftig» sind. Und deshalb verlangte die Billag «eine amtliche Bestätigung».



Daraufhin schickte Kathrin Schol...