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Kathrin Scholer aus Rheinfelden AG retournierte Anfang 2011 die Billag-Rechnung ihrer Mutter. Diese lebt wegen Demenz in einem Pflegeheim. Die Billag, die die Radio- und TV-Gebühren eintreibt, antwortete Scholer, dass Personen im Pflegeheim nur dann von der Gebührenpflicht befreit seien, wenn sie «in erheblichem Masse pflegebedürftig» sind. Und deshalb verlangte die Billag «eine amtliche Bestätigung».
Daraufhin schickte Kathrin Schol...
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