Pferde- statt Rindfleisch, Poulets aus Ungarn statt aus der Schweiz – aber auch frisierte Ablaufdaten: Der Skandal um den Bündner Fleischhändler Carna Grischa hat in den letzten Wochen hohe Wellen geschlagen.
Das revidierte Lebensmittelgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, soll angeblich verhindern, dass sich solche Betrügereien wiederholen. Dort heisst es unter anderem: «Dieses Gesetz bezweckt, die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.»
Mit welcher Massnahme dieses hehre Ziel erreicht werden kann, ist in Fachkreisen an sich unbestritten: Es braucht präzisere Kontrollen der Fleischbetriebe durch die Behörden.
Fleisch-Fachverband blockt ab
Nur: Ausgerechnet dagegen wehrt sich der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF). Verbandsdirektor Ruedi Hadorn sagt: «Wer glaubt, dass mehr Kontrollen die Situation verbessern, der irrt – denn schwarze Schafe finden leider wohl immer ihre Schlupflöcher. Viel wichtiger wäre jedoch, dass die nachweislich Schuldigen mit Namen genannt und deutlich härter sanktioniert werden, mit der entsprechend abschreckenden Wirkung.»
Die mächtige Fleischlobby hat in Bern das neue Lebensmittelgesetz erfolgreich entschärft. Mehr Transparenz über die Ergebnisse der Betriebskontrollen war nicht erwünscht. Dazu heisst es im Gesetz: «Der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden amtliche Kontrollberichte sowie die Dokumente, welche Schlussfolgerungen über die bei der Kontrolle gewonnenen Erkenntnisse und Informationen enthalten.»
Das Gesetz sieht für eine vorsätzliche Täuschung eine Strafe von nur bis zu 40 000 Franken vor – für Betriebe mit Millionenumsätzen hat diese Summe aber kaum eine abschreckende Wirkung.
Für die Lebensmittelkontrollen sind die kantonalen Laboratorien zuständig. Die Kontrolle geschieht auf zwei Arten. Zum einen wird zum Beispiel ein Lebensmittel aus einer Metzgerei im Labor auf mikrobiologische und chemische Verunreinigungen geprüft. Zum anderen finden in den Betrieben Inspektionen statt. Dabei werden etwa allgemeine hygienische Bedingungen begutachtet.
Unangemeldet tauchen die Lebensmittelinspektoren aber zum Beispiel nur beim Verdacht auf hygienische Mängel auf. Geht es um die Rückverfolgbarkeit des Fleisches – also die Prüfung von Dokumenten –, wird die Kontrolle angekündigt.
Detailliertere Kontrollen würden laut dem St. Galler Kantonschemiker Pius Kölbener «tatsächlich etwas bringen». Dazu brauche es aber spezielles Fachpersonal mit entsprechender Schulung. Das sei zurzeit aus finanziellen Gründen nur schwer umsetzbar.