Damit ein Unfall auch wirklich als Unfall gilt (und in der Folge die Unfallversicherung anstelle der Krankenkasse zahlen muss), braucht es als wesentliches Element einen ungewöhnlichen äusseren Faktor, der zum Unfall beigetragen hat.



Bei Sportunfällen ist diese Erfordernis gemäss Bundesgericht dann gegeben, wenn der «natürliche Ablauf» einer Körperbewegung durch einen äusseren Faktor «gleichsam programmwidrig» beeinflusst wird.



Aus diesem Grund hat das Bu...