Eric Gruber (Name geändert) aus dem Kanton Zürich erteilte einer Holzbaufirma den Auftrag, ein zweites Geschoss zu erstellen. Der Bau sollte laut Vertrag 105 000 Franken kosten. Mit dem Resultat war Gruber nicht zufrieden. Er beanstandete viele Mängel: Spalten in der Fassade, eine fehlende Treppe, Risse unter dem Dach. Zudem warf er der Holzbaufirma vor, sie habe billigere Materialien verwendet als vereinbart. Und der Aufbau sei nicht stabil.
Die Firma behob einzelne Mängel. Darüber hinaus aber bestritt sie die Beanstandungen. Die Schlussrechnung reduzierte sie jedoch auf 80 789 Franken. Gruber hatte 94 000 Franken vorausbezahlt. Daher hätte er noch rund 13 000 Franken zu gut.
Es kam zum Streit. Gruber beauftragte einen Anwalt der Legis Rechtsanwälte AG in Zürich, der sich als Spezialist im Baurecht bezeichnete. Vor dem Handelsgericht Zürich forderte er 125 000 Franken, hauptsächlich als Ersatz für die Baumängel. Bei der Gerichtsverhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich. Die Baufirma verpflichtete sich, Gruber 55 000 Franken zurückzubezahlen.
Riesiger Aufwand für die Klageschrift
Auf dem Papier war das für den Kläger ein Erfolg. Er musste nur 2500 Franken Gerichtskosten zahlen. Doch sein Anwalt stellte ihm Rechnung für insgesamt 50 259 Franken. Gruber resigniert: «Der Prozess hat sich nur für den Anwalt gelohnt.»
Das hohe Honorar des Anwalts ist auf die vielen Arbeitsstunden zurückzuführen, die er in Rechnung stellte. Gruber hatte mit ihm ein Honorar von 330 Franken pro Stunde vereinbart. Allein für die Arbeit an der Klageschrift fiel ein Aufwand von 38 500 Franken an. Sie ist mit 162 Seiten sehr ausführlich. Die Beilagen umfassen mehr als drei Bundesordner.
Die Anwältin der Baufirma kritisierte, der Aufwand der Klage sprenge jegliches Mass und stehe in keinem Verhältnis zum Rechtsbegehren.
Gruber weist auch auf die mangelhafte Organisation des Anwaltsbüros hin: «Mein Anwalt war mehrere Monate wegen Krankheit abwesend.» In dieser Zeit habe ein anderer Jurist an der Klageschrift gearbeitet. Dieser hätte aber nicht an der Rohfassung weitergearbeitet, sondern eine neue Klage verfasst. «Als der Anwalt zurückkam, hat er die Klage entgegen einer Abmachung noch einmal über 40 Stunden lang überarbeitet.»
Vincenzo Amberg vom Schweizerischen Anwaltsverband sagt dazu: «Jeder Anwalt muss sein Büro so einrichten, dass bei Krankheit oder Ferien ein Vertreter das Mandat weiter betreut.» Allfälliger Mehraufwand dürfe grundsätzlich nicht dem Klienten belastet werden.
Grubers Anwalt weist auf den grossen Umfang des Falls hin. Besonders vor dem Handelsgericht müsse jede Behauptung genau begründet werden. Es wäre unsorgfältig gewesen, wenn er die Arbeit seines Vertreters nicht überarbeitet hätte.
Grubers Lehre aus dem Fall: «Beim Bauen sollte man einen fachkundigen Berater beiziehen, der die Arbeiten laufend kontrolliert.» Und: Ohne Rechtsschutzversicherung würde er keine Klage mehr einreichen.
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