Der Tod ist ein sicheres Geschäft
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K-Tipp 16/2002
02.10.2002
Der Bestatterverband empfiehlt seinen Mitgliedern hohe Richtpreise. Zum Glück bieten viele Totengräber ihre Dienste günstiger an. Wer nicht zu viel zahlen will, sollte mehrere Offerten einholen.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp
Am billigsten ist Sterben in der Ostschweiz. Im Grossraum St. Gallen zum Beispiel trägt seit zwei Generationen ausschliesslich die Familie Reimann zu Grabe. Sie arbeitet im Auftrag von 14 Gemeinden und das zum Niedrigtarif.
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Der Bestatterverband empfiehlt seinen Mitgliedern hohe Richtpreise. Zum Glück bieten viele Totengräber ihre Dienste günstiger an. Wer nicht zu viel zahlen will, sollte mehrere Offerten einholen.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp
Am billigsten ist Sterben in der Ostschweiz. Im Grossraum St. Gallen zum Beispiel trägt seit zwei Generationen ausschliesslich die Familie Reimann zu Grabe. Sie arbeitet im Auftrag von 14 Gemeinden und das zum Niedrigtarif.
«Wenn die Hinterbliebenen noch 1500 Franken draufzahlen müssen, dann war das für unsere Region bereits ein teures Begräbnis», sagt Geschäftsführer René Reimann. Grund: Bei 60 Prozent aller Todesfälle tragen die Wohngemeinden die Beerdigungskosten vollständig, Rechnungen verschickt Bestatter René Reimann nur für Sonderleistungen und Extrawünsche. Ein privater Konkurrent könnte mit diesen Preisen wohl kaum mithalten.
Ähnlich sieht es in den Kantonen Thurgau, Zürich und Graubünden aus. Auch dort ist es weitgehend Staats- oder Gemeindeaufgabe, für die Bestattung ganz oder teilweise aufzukommen. Damit beauftragt sind Bestattungsämter und Privatfirmen, die sich auch um kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Todesanzeigen oder das Leichenmahl kümmern.
Im Westen sind Bestattungen teurer
So es unter den Totengräbern schwarze Schafe gibt, weiden sie eher westlich und südlich von Aarau. In diesen Teilen der Deutschschweiz sowie dem Welschland und dem Tessin gelten die Regeln des freien Marktes.
Da kostet eine durchschnittliche Bestattung gemäss Franz Schrag, Präsident des Schweizer Verbandes der Bestattungsdienste SVB, schnell mal 4000 Franken oder mehr. Darin inbegriffen sind: Beratung, Einsargen, Totenhemd, je 100 Leid- und Danksagungskarten, Sargausstattung, einfacher Blumenschmuck im und auf dem Sarg sowie die Überführung. Bei so hohen Beträgen lässt sich mit der nötigen Dreistigkeit auf Kosten der Trauernden leicht und praktisch unbemerkt der eine oder andere Zusatzfranken herausschinden.
In diesem Bereich vermutet auch Raffael Corazza vom Büro des Preisüberwachers beim Bestattungswesen das grösste Betrugspotenzial. «Hinterbliebene sind leichte Opfer», sagt er. «Sie sind durch die Pietät und die schwierige Situation bei einem Todesfall handicapiert.»
SVB-Präsident Franz Schrag weiss das auch, glaubt aber fest: «Unsere Mitglieder halten sich an die Verbandsregeln und unseren Ehrenkodex.» Allerdings ist nur gut ein Viertel der rund 700 Bestattungsunternehmen, die sich die jährlich 62 000 Todesfälle teilen, Mitglied beim SVB. Trotzdem und zum Glück: Krasse Fälle wie jener vor Jahren im Wallis, wo ein Bestatter für Kremationen teure Särge verkaufte, diese vor dem Gang in den Ofen aber gegen billige austauschte und wieder verkaufte, sind selten.
Um Missbräuchen im Rechnungswesen vorzubeugen, gibt der SVB Rahmentarife heraus. Mitgliedern wird «empfohlen», sich daran zu halten, Nichtmitglieder sind «gebeten», es zu tun.
Doch gerade unter ihnen gibt es einige, denen die Richtpreise des SVB nicht passen. Aus einem erstaunlichen Grund: «Sie sind zu hoch», kritisiert der St. Galler Bestatter René Reimann stellvertretend für andere, die sich so offene Worte nicht leisten können. Teils, weil sie SVB-Mitglied, teils, weil sie als Zulieferer für Bestattungsutensilien tätig sind und ihre Kunden nicht verärgern wollen.
So zum Beispiel ein Luzerner Bestatter, der wegen seiner Geschäftsverbindungen anonym bleiben will: «4000 Franken kostet eine durchschnittliche Beerdigung gemäss den Tarifen des SVB. Das ist viel zu viel. Denselben Service biete ich für 2500 Franken. Und das nicht als Dumpingpreis.»
Beim SVB sei er ausgetreten, weil der Verband nichts anderes mache, als mit seinen Preisempfehlungen die Einkommen der eigenen Mitglieder zu schützen. «Mit einem Ehrenkodex», urteilt er, « hat das in meinen Augen nichts mehr zu tun.»
Bestatter müssen Preise offen legen
SVB-Präsident Schrag verteidigt die Tarife. «Unsere Preise sind anständig», sagt er, gibt aber zu: «Wir verdienen etwas daran.» Unanständig ist das nicht - ebenso wenig, wenn Kunden Bestattern gegenüber misstrauisch sind. Trauen Sie sich deshalb auch bei einem Trauerfall, folgende Punkte zu beachten:
- Ein Bestatter muss seine Preise offen legen.
- Lassen Sie sich nicht durch Pietätsfragen einschüchtern.
- Sie haben immer Zeit für eine zweite Offerte. Bestatter, die mit Zeitdruck argumentieren, sind abzulehnen. Moderne Kühltechnik erlaubt, die Beerdigung bis zu sieben Tage aufzuschieben.
- Kontrollieren Sie die Rechnung des Bestatters.
- Eventuell hilft bei Problemen der Ombudsman des SVB.
Was bei einem Todesfall in der Familie zu tun ist: Checkliste für Angehörige
Die Angehörigen wissen bei einem Todesfall oft nicht, was zu tun ist. Das sind die wichtigsten Punkte:
- Todesfall melden
Jeden Todesfall müssen Sie innerhalb von zwei Tagen auf dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen melden.
- Angehörige informieren
Möglichst sofort nach einem Todesfall sollten Sie Angehörige, Freunde, aber auch Arbeitgeber, Geschäftspartner und Vermieter des Verstorbenen benachrichtigen. Kontaktieren Sie für die Todesanzeige eine Zeitung vor Ort.
- Beerdigung oder Kremation?
Falls keine Anweisungen für die Beerdigung bestehen, klären Sie folgende Fragen: Kremation oder Beerdigung? Kirchliche Feier? Reihengrab, Familien- oder Gemeinschaftsgrab?
- Gemeinde oder Institut?
Viele Gemeinden bieten einfache Begräbnisse kostenlos an. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindebehörde, ob diese Möglichkeit bei Ihnen besteht. Bestattungen durch private Institute kosten in der Regel zwischen 2000 (einfache Variante) und 4500 Franken (durchschnittliche Variante).
Zwischen Tod und Beerdigung dürfen bis zu sieben Tage liegen. Holen Sie im Zweifelsfall weitere Offerten ein.
Weitere Infos zum Thema Sterben, Erben, Vererben finden Sie unter www.bestatter.ch und www.ahora.ch
Ombudsman: Bei Problemen mit Bestattungsunternehmen hilft allenfalls der Ombudsman des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste:
Werner Wilhelm, Schützenweg 2d, 7430 Thusis, Tel. 081 651 55 81
Das können Sie selber vorkehren
Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn Sie die wichtigsten Dinge regeln, bevor es zu spät ist.
Sie erweisen Ihren Angehörigen einen Dienst, wenn Sie Ihre Wünsche und Anordnungen für einen solchen Fall niederschreiben.
Das sollte mindestens im Dokument stehen:
- Die Namen der Personen, die bei Ihrem Tod sofort benachrichtigt werden sollen.
- Machen Sie einen Textvorschlag für eine allfällige Todesanzeige.
- Halten Sie fest, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen.
- Listen Sie Ihre Unfall-, Lebensversicherungen, Bank- und Postverbindungen auf.
Wichtig: Besprechen Sie die Anordnungen für den Todesfall mit Ihrem Partner oder engen Angehörigen. Informieren Sie sie über den Aufbewahrungsort dieses Dokuments.
Ein Formular zum Ausfüllen mit dem Titel «Anordnungen für den Todesfall» liegt dem Saldo-Ratgeber «Erben und Vererben» bei. Er kostet inklusive Versand für K-Tipp-Abonnenten Fr. 23.- (Nichtabonnenten Fr. 28.-). Bestellungen via Talon auf Seite 9 oder www.saldo.ch