Der vermeidbare Tod
Jede Stunde stirbt auf den Schweizer Strassen ein Reh. Mit angemessenem Verhalten könnten Automobilisten viel Tierleid und hohe Schäden vermeiden.
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K-Tipp 7/2005
06.04.2005
Bennie Koprio - bkoprio@ktipp.ch
Wenn die Natur im Frühling erwacht, gerät auch die Tierwelt in Bewegung: Die Füchse ziehen mit ihren Kleinen los, Rehe gehen auf Futtersuche, Winterschläfer sind wieder wach, und Amphibien ziehen zu Hunderttausenden zu ihren Laichplätzen.
Eine gefährliche Mobilität: «Pro Jahr ereignen sich in der Schweiz bis zu 20 000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren», sagt Peter Schlup vom Schweizer Tierschutz STS. Bei den grösseren Tieren ist eine Tierart besonders betroffen: Jede Stund...
Wenn die Natur im Frühling erwacht, gerät auch die Tierwelt in Bewegung: Die Füchse ziehen mit ihren Kleinen los, Rehe gehen auf Futtersuche, Winterschläfer sind wieder wach, und Amphibien ziehen zu Hunderttausenden zu ihren Laichplätzen.
Eine gefährliche Mobilität: «Pro Jahr ereignen sich in der Schweiz bis zu 20 000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren», sagt Peter Schlup vom Schweizer Tierschutz STS. Bei den grösseren Tieren ist eine Tierart besonders betroffen: Jede Stunde stirbt auf den Schweizer Strassen ein Reh. Rund 8500 Rehe sind allein im Jahr 2003 in der Schweiz überfahren worden.
Der STS erachtet die Zahl der Kollisionen mit Wildtieren als zu hoch. Mit der Kampagne «Achtung: Tiere im Verkehr» will der STS nun dazu beitragen, dass die Zahl der Wildunfälle sinkt. In einem Merkblatt (siehe Flyer*) finden Automobilisten Tipps zur Vermeidung von Unfällen mit Tieren. «Schon mit ein wenig mehr Aufmerksamkeit, etwas mehr Abstand vom rechten Strassenrand und einer Reduktion der Geschwindigkeit um 10 bis 20 Stundenkilometer lässt sich viel erreichen», sagt Zoologe Schlup.
Eine angemessene Fahrweise liegt auch im Eigeninteresse des Lenkers. Denn auch für Lenker und Mitfahrer kann ein Wildunfall fatale Folgen haben. «Fährt ein Wagen zum Beispiel mit Tempo 50 in ein 20 Kilo schweres Reh, beträgt die Aufprallenergie eine halbe Tonne», so Schlup. «Bei Tempo 100 entspricht sie bereits einer ganzen Tonne!»
Nähern Sie sich nie einem verletzten Tier!
2003 wurden bei Wildunfällen 120 Personen verletzt und eine getötet, der Sachschaden betrug allein bei Unfällen mit Rehen und Hirschen schätzungsweise 18,5 Millionen Franken.
Das STS-Merkblatt enthält auch Hinweise, wie sich Fahrzeuglenker nach einer Kollision mit einem Wildtier zu verhalten haben. Ganz wichtig: Sich einem verletzten Wildtier auf keinen Fall nähern und den Unfall der Polizei oder dem Wildhüter unverzüglich melden. «Auch geflüchtete Tiere können irgendwo schwer verletzt tagelang leiden», so der STS. «Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, professionell versorgt und allenfalls erlöst werden.»
Wer die Meldung unterlässt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und macht sich allenfalls zudem der Tierquälerei schuldig. Hat der Lenker selber einen Schaden erlitten, sollte er den Fall aus einem weiteren Grund melden: Etliche Teilkaskoversicherungen zahlen nur, wenn ein Polizeirapport vorliegt.
* Fehlt der STS-Flyer «Tiere im Verkehr», wenden Sie sich an den Schweizer Tierschutz STS: 061 365 99 99 oder sts@tierschutz.com.
Unbedingt die Polizei avisieren!
Kollision mit einem Tier: Das gilt bei der Autoversicherung.
- Die Kollision mit einem Reh ist nur versichert, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Gemäss aktuellen Versicherungsbedingungen der grössten zwölf Versicherer sind dann Zusammenstösse mit allen Tierarten versichert, also auch mit Pferden und Hunden.
- Bei einigen Gesellschaften sind Kollisionen mit Tieren nur auf öffentlichen Strassen versichert - so etwa bei Allianz, Auto TCS, Basler, Helvetia-Patria, Mobiliar, National und Zürich. Bei den anderen Versicherern gilt der Versicherungsschutz auch auf privaten Strassen.
- Wenn Sie einem Tier ausweichen - es also nicht touchieren - und bei diesem Manöver von der Strasse abkommen und in einen Baum fahren, so gilt dies nicht als Tierschaden. Ein solches Malheur ist nur mit Vollkaskodeckung versichert.
- Beachten Sie die Pflichten im Schadenfall. In etlichen Versicherungsbedingungen steht, dass Sie nach einer Kollision mit einem Tier die Polizei oder den Wildhüter alarmieren müssen - sonst gilt der Fall nicht als Kollision mit einem Tier und wird nur bezahlt, wenn Sie eine Vollkaskodeckung haben. Dann drohen aber ein hoher Selbstbehalt und eine Bonusrückstufung.
(em)