Rund 10 Prozent: So gross ist aktuell der Anteil der AHV-Bezüger, die ihre Rente vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Einen Geschlechterunterschied gibt es hier nicht. Das Umgekehrte, nämlich ein Aufschub der Rente, ist fast kein Thema. Gemäss AHV-Statistik macht das nur 1 Prozent der Anspruchsberechtigten. Details zum AHV-Vorbezug:
Ein Vorbezug ist nur um ein oder zwei ganze Jahre möglich. Männer können die Rente frühestens ab 63 beziehen, Frauen ab 62.
Beim Vorbezug um ein Jahr wird die Rente bei Männern und Frauen lebenslang um 6,8 Prozent gekürzt, bei zwei Jahren um 13,6 Prozent.
Lohnt sich das finanziell? Die Tabelle zeigt: Wenn ein Mann die Rente um zwei Jahre vorbezieht und dann im Alter 73 stirbt, hat er in zehn Jahren insgesamt und steuerbereinigt 194920 Franken bezogen. Hätte er sich mit 65 Jahren pensionieren lassen, hätte er in acht Jahren nur 180480 Franken erhalten, also 14440 Franken weniger. Finanziell hätte sich der Vorbezug in einem solchen Fall also gelohnt.
Umgekehrt sieht es aus, wenn der Vorbezüger 80 Jahre alt wird. Bei einem Vorbezug hätte er 7036 Franken weniger erhalten als bei ordentlicher Pensionierung. Die kritische Schwelle liegt etwa bei Alter 77.
Der Entscheid für einen Vorbezug hängt also mit der eigenen Lebenserwartung zusammen. Wer glaubt, dass er nicht älter als 77 wird, fährt mit dem Vorbezug finanziell gut. Als Vorbezüger kommen auch Leute in Frage, die wenige Jahre vor der Pensionierung die Stelle verlieren, keine Arbeit mehr suchen wollen und keine privaten Mittel (etwa aus der 3. Säule) haben, um die Einkommenslücke bis zum ordentlichen Rentenalter zu überbrücken.
In der Tabelle ist von einem alleinstehenden Mann die Rede. Bei Verheirateten fällt die Rechnung kaum wesentlich anders aus.
Die Tabelle fusst auf einem Vorbezug von zwei Jahren. Beim einjährigen Vorbezug liegt die kritische Schwelle einige Monate später.
Die Tabelle geht von der maximalen AHV-Rente von monatlich 2350 Franken aus (Stand 2017/2018). Bei tieferen Grundrenten ist das Resultat gleich.
In der Tabelle gilt ein konstanter Grenzsteuersatz von 20 Prozent. Falls der Satz während der Vorbezugsphase höher ist als nach dem ordentlichen Pensionierungsalter, kommt die kritische Schwelle tendenziell früher, ein Vorbezug lohnt sich also noch weniger.
Wenn die AHV-Renten der Teuerung angepasst werden, gilt dies auch für gekürzte Renten.
Auf www.ktipp.ch finden Sie den Rechner «AHV: Lohnt sich ein Vorbezug?». Er rechnet ohne Berücksichtigung der Steuern, kommt aber zu vergleichbaren Ergebnissen.