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Vor drei Jahren hatte ein VW-Kunde bei einem Autohändler in Hamburg (D) einen neuen Tiguan-Diesel gekauft. Später stellte sich heraus, dass sein Auto wegen der manipulierten Software von VW falsche Abgaswerte zeigte.
Aus Sorge, das Auto werde aus dem Verkehr gezogen, liess er bei der Rückrufaktion der Garage das Software-Update durchführen. Das Fahrzeug verbrauchte zudem auf 100 Kilometer einen halben Liter Treibstoff mehr. Und das Software-Update brachte keine spürbare Verbesserung.
Der VW-Besitzer klagte beim Landgericht Hamburg, weil ihm ein «mangelhafter Wagen» verkauft worden sei. Mit Erfolg. Das Gericht schreibt im Urteil: Trotz Software-Update habe der Besitzer des VW Tiguan «Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen». Es bestehe «der plausible Verdacht, dass das Update keine ausreichende Nachbesserung» sei und Motorteile deshalb schneller verschleissen könnten.
Folge: Der VW-Händler muss den Tiguan zurücknehmen. Und er muss ein «mangelfreies, fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers» nachliefern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Schweiz gibt es noch kein Urteil zu den Ansprüchen getäuschter VW-Kunden.
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