Der Post geht es finanziell blendend. Seit Jahren macht sie jedes Jahr Gewinne fast in Milliardenhöhe. Konkret: Im Jahr 2008 waren es 825 und im Jahr 2009 728 Millionen Franken. Im ersten Quartal 2010 erzielte die Post bereits wieder ­einen Überschuss von 274 Millionen Franken.

Auch die obersten Kader lassen es sich gut gehen: Ex-Postchef Ulrich Gygi bezog ein Jahressalär von deutlich über 800‘000 Franken. Das ist rund doppelt so viel, wie ein Bundesrat pro Jahr erhält. Auch der Briefpost geht es finanziell seit Jahren gut.

Dafür sorgt unter anderem der Versand von Zeitungen und Zeitschriften. Ex-Preis­überwacher Rudolf Strahm meinte 2008: «Dass die hohen Gewinne auf überhöhten Preisen basieren könnten, wurde von der Post bisher nicht widerlegt» (K-Tipp 16/08).

Martin Kaiser, bis Ende 2007 beim zuständigen Departement von Moritz Leuenberger als Postregulator mit der Aufsicht über die Post betraut, doppelt nach: «Würde die freie Wirtschaft solche Werte erzielen, wäre die Verwendung des Begriffs Abzockerei nicht fern.»

Trotzdem hat die Post per 1. Januar 2008 das Porto für Zeitschriften und Zeitungen erhöht. Offiziell sprach sie von rund 20 Prozent, für die K-Tipp-Abonnenten betrug die Erhöhung aber zwischen 65 und 140 Prozent. Grund: Für die Bewohner ländlicher Gebiete werden dem Verlag statt 19 neu mindestens 47 Rappen in Rechnung gestellt.


Parlament wollte Non-Profit-Presse schützen

Der Hintergrund für die höheren Porti: Das Parlament änderte im Jahr 2007 den Artikel 15 des Post­gesetzes. Neu gab es zwei verschiedene Tarife: einen tieferen für Zeitungen mit Auflagen bis zu 40 000 und die Non-Profit-Presse sowie einen höheren für kommerzielle Verlage.

Der K-Tipp wird von der Konsumenteninfo AG, einer Non-Profit-AG, zum Selbstkostenpreis herausgegeben. Trotzdem hat die Post für die Konsumentenpresse den Tarif für kommerzielle Verlage angewandt.

Dagegen erhob der K-Tipp Beschwerde. Er wollte vermeiden, dass sich der Preis für ein Abo aufgrund der umstrittenen Porto­erhöhung stark erhöht. Vergebens. Das Bundes­gericht attestierte dem Verlag zwar im Gegensatz zur Post den Non-Profit-Charakter. Es verlangte aber zusätzlich ein Mitgliedschaftsverhältnis, um das Heft zu tieferen Taxen verschicken zu können. Was das heisst, ist unklar. Es widerspricht dem Gesetz, das ein Abonnementsverhältnis vorschreibt. Klar war der Wille des Parlaments, das den neuen Gesetzesartikel formuliert hat.

Die Voten im National- und Ständerat lauteten unisono: Es gibt keinen Preisaufschlag für die Mitglieder- und Non-Profit-Presse, sondern nur für kommerzielle Grossverlage sowie die Migros- und Coop-Presse. Was von diesen Versprechungen zu halten ist, zeigt der jetzt vom Bundesgericht abgesegnete Aufschlag für den K-Tipp – rückwirkend auf den 1. Januar 2008.

Der K-Tipp wird zum Selbstkostenpreis herausgegeben. Deshalb müssen die Mehrkosten der Post vollumfänglich auf den Abopreis überwälzt werden. Das macht pro Jahr 6 Franken. Kleiner Trost: Auch mit Fr. 37.50 für zwanzig Ausgaben kostet der K-Tipp pro Ausgabe nur knapp Fr. 1.90 und ist immer noch konkurrenzlos günstig. Zudem beträgt das Sparpotenzial für die Leser weiterhin ein Viel­faches davon. Nicht zuletzt dank der exklusiven Warentests und der kostenlosen Rechtsberatung.