Das Verdikt von Bundesrat Pascal Couchepin tritt am 1. Juli in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gehören fünf komplementärmedizinische Behandlungsmethoden nicht mehr zum Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung. Betroffen sind anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (die Akupunktur ist weiterhin bezahlt).



Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang:

- Der Entscheid bedeutet nicht, dass ab 1. Juli st...