Die alternative Verwirrung
Weil Bundesrat Couchepin fünf Heilmethoden aus der Grundversicherung streicht, reagieren Krankenkassen mit Zusatzangeboten. Der K-Tipp nennt die Vor- und Nachteile.
Inhalt
K-Tipp 12/2005
15.06.2005
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Das Verdikt von Bundesrat Pascal Couchepin tritt am 1. Juli in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gehören fünf komplementärmedizinische Behandlungsmethoden nicht mehr zum Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung. Betroffen sind anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (die Akupunktur ist weiterhin bezahlt).
Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang:
- Der Entscheid bedeutet nicht, dass ab 1. Juli st...
Das Verdikt von Bundesrat Pascal Couchepin tritt am 1. Juli in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gehören fünf komplementärmedizinische Behandlungsmethoden nicht mehr zum Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung. Betroffen sind anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (die Akupunktur ist weiterhin bezahlt).
Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang:
- Der Entscheid bedeutet nicht, dass ab 1. Juli strikt nichts mehr bezahlt wird. Laufende Behandlungszyklen werden bis zu deren Ende übernommen. Appellieren Sie im Streitfall an die Kulanz der Krankenkasse.
- Etliche Medikamente, die für eine der fünf Therapieformen benötigt werden, bleiben auf der so genannten Spezialitätenliste. Sie werden damit - zumindest vorläufig - weiterhin von der Grundversicherung übernommen. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse. Eine Auswahl finden Sie unter www.smgp.ch/phytoph/ phytoph.html.
Etliche Krankenkassen haben in der Zwischenzeit mit Spezialangeboten für Zusatzversicherungen reagiert.
Eine Variante: Die Groupe Mutuel zum Beispiel bietet neu «Alterna» an. Das kostet für Erwachsene 6, für Kinder 3 Franken pro Monat und umfasst nur gerade jene fünf Methoden, die jetzt aus der Grundversicherung gekippt wurden.
Günstiger Zusatz ohne Gesundheitsprüfung
Vorteil: Die neue «Alterna» ist schlank und günstig. Und sie ist für alle, die bei der Groupe Mutuel ihre Grundversicherung haben, ohne die sonst bei Zusatzversicherungen übliche Gesundheitsprüfung erhältlich. «Alterna» steht also auch Groupe-Mutuel-Grundversicherten offen, die jetzt mitten in einer Behandlung stecken.
Nachteile: «Alterna»-Versicherte müssen wie bisher zu einem zugelassenen Schulmediziner mit Zusatzausbildung. Naturärzte und nichtärztliche Therapeuten sind hier - wie bis anhin - nicht zugelassen.
Diese Vor- und Nachteile treffen auch für das neue Produkt «Medna» der Assura zu (Fr. 5.- für Erwachsene, 2.50 für Kinder). Allerdings jubelt die Assura dieses neue Produkt ihren Kunden auf eine Art unter, die nicht konsumentenfreundlich ist: Alle erhalten es automatisch zugeteilt. Bis Ende Jahr ist es gratis - wer es dann aber nicht mehr will, muss sich aktiv bei der Assura melden.
Ein vergleichbares abgespecktes Angebot ohne eine Gesundheitsprüfung planen auch Helsana und Concordia.
Andere Versicherer schaffen kein komplett neues Light-Angebot, sondern öffnen vorübergehend ihre herkömmliche Zusatzversicherung für Alternativmedizin - wie beispielsweise die KPT. Wer hier die Grundversicherung hat, erhält die Zusatzversicherung für Alternativmedizin ohne Gesundheitsprüfung - aber nur vorübergehend bis Ende September. Swica und Visana gehen genau gleich vor (wobei bei der Visana die Dauer des Angebots noch offen ist).
Kassenmitteilungen aufmerksam lesen
Vorteil dieser Lösung: Die herkömmliche Zusatzversicherung für Alternativmedizin lässt Heilbehandlungen auch bei nichtärztlichen Therapeuten zu, und die Zahl der zugelassenen Methoden liegt zwischen 40 und 140 (je nach Kasse, siehe K-Tipp 18/04). Die fünf gestrichenen Methoden sind bei den allermeisten Zusatzversicherungen gedeckt.
Nachteile: Diese Zusatzversicherungen sind entsprechend teurer - zwischen 10 und 30 Franken pro Monat für 31- bis 35-Jährige. Zudem sind die Zusätze oft in Leistungspakete verpackt, bei denen der Kunde für vieles zahlt, was er gar nicht will. Und viele Anbieter haben die Kostenübernahme pro Jahr begrenzt (zum Beispiel auf 4000 Franken).
Übrigens: Bei den meisten Kassen haben 50 bis 90 Prozent der Kunden bereits jetzt die entsprechende Zusatzversicherung für Alternativmedizin.
Noch keinen Entscheid gefällt hat die Innova, und nichts Wesentliches ändern werden gemäss einer Umfrage des K-Tipp Atupri, CSS, EGK, Intras, ÖKK, Supra und Wincare.
Das alles bedeutet: Versicherte sollten in nächster Zeit die Mitteilungen der Krankenkasse aufmerksam lesen, um kein Angebot zu verpassen.