Der Versicherungskonzern Axa warb diesen Sommer in einer Plakatkampagne landesweit für einen Prämienvergleich im Internet: «Befreien Sie sich von zu hohen Prämien», hiess es da in grossen Lettern, und: «Jetzt bei der Grundversicherung bis zu CHF 2000 sparen.» Beim Axa-Prämienvergleich werden die Krankenkassenprämien für das laufende Jahr angezeigt. Die Prämien für 2023 sind noch nicht bekannt. Das macht den Vergleich nutzlos. Denn die Versicherten können die Kasse erst auf Anfang des nächsten Jahres wechseln.
Hinzu kommt: Wer den Axa-Vergleich ausfüllt, erhält statt aktueller Prämien Offerten für neue Versicherungen. Das zeigt eine Stichprobe. Der K-Tipp gab die persönlichen Daten von vier Personen auf der Axa-Website ein und startete den Prämienvergleich. Drei der vier Personen erhielten innert weniger Tage einen Anruf eines Axa-Mitarbeiters. Dabei ging es um die Vermittlung eines Beratungstermins und den Abschluss einer Axa-Zusatzversicherung – also nicht um die Grundversicherung.
Werbung verstösst gegen das Gesetz
Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft verstösst die Axa-Werbung gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Denn sie bezieht sich auf Prämien, die 2023 nicht mehr gültig sein werden. Auf der Plakatwerbung fehlen zudem Angaben, worauf sich das angebliche Sparpotenzial von 2000 Franken bezieht – also Angaben zu Kasse, Modell und Franchise. In der Stichprobe machte eine Axa-Mitarbeiterin am Telefon zudem mehrere Falschaussagen, um einen Beratungstermin zu ergattern. Konkret:
Ein Beratungstermin bei der Axa lohne sich sofort. Denn deren Berater würden die Prämien für 2023 jetzt schon kennen. Das ist falsch: Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht die Prämien fürs nächste Jahr erst Ende September. Das Bundesamt schreibt dem K-Tipp: «Es gibt keine Vorabinformation an Maklerbüros oder Versicherungsvertreter.»
Punkto Krankenkassen sei zurzeit grosse «Wechselsaison». Die meisten Versicherten würden jetzt kündigen und die Kasse wechseln. Auch das ist falsch. Gemäss dem Krankenkassenverband Santésuisse warten fast alle Versicherten mit einem allfälligen Wechsel bis zum Herbst, um Preise und Modelle fürs nächste Jahr vergleichen zu können.
Mit den Falschaussagen der Beraterin konfrontiert, räumt die Axa ein: «Es hat sich herausgestellt, dass tatsächlich mehrfach falsche Aussagen gemacht worden sind. Wir bedauern dies sehr und wir haben dies umgehend intern angesprochen.» Zum Gesetzesverstoss auf den Plakaten sagt die Axa, auf der Website mit dem Prämienvergleich sei vermerkt, auf welches Rechenbeispiel sich das angebliche Sparpotenzial von 2000 Franken bezieht. Doch auf dem Plakat liest man davon nichts.
Krankenkasse wechseln: Tipps für Versicherte
- Gelassen bleiben: Die Prämien der Grundversicherung für 2023 gibt das Bundesamt für Gesundheit erst Ende September bekannt. Versicherte haben danach bis Ende November Zeit, die Krankenkasse zu wechseln.
- Terminbettler abwimmeln: Auf Anrufe von Callcentern, die einen Beratungstermin vorschlagen, sollte man nicht eingehen. Die Callcenter leben vom Verkauf solcher Termine an Makler. Diese erhalten für jeden Abschluss eine Provision. Sie beraten oft falsch oder unvollständig.
- Prämien selber vergleichen: Auf Priminfo.ch kann man nach der Bekanntgabe der Prämien alle verfügbaren Versicherungen inklusive Sparmodellen vergleichen.
- Auf Aufnahme bestehen: Krankenkassen müssen jeden Versicherten in die Grundversicherung aufnehmen – unabhängig von Alter oder allfälligen Vorerkrankungen.