Die dümmsten Signale der Schweiz
Wer soll das begreifen? Die Verkehrstafel enthält unzählige Infos, für das Entziffern der Schrift braucht man einen Feldstecher, und der Inhalt macht schlicht keinen Sinn.
Inhalt
K-Tipp 10/2005
18.05.2005
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Sie bringen Autofahrer und Autofahrerinnen an den Rand der Verzweiflung - die Verkehrsplaner der Schweizer St?dte. Zuerst erlassen sie Fahr- und Parkverbote, damit die Innenst?dte wieder lebenswerter werden. Und dann gew?hren sie eine Ausnahme nach der anderen.
Resultat: Verkehrsschilder, die niemand versteht. Schon gar nicht im Vorbeifahren. Das zeigen sieben Beispiele, die der K-Tipp allein in der Stadt Bern aufgesp?rt hat.
Riesentafel: Bis auf eine H?he von 3,80 ...
Sie bringen Autofahrer und Autofahrerinnen an den Rand der Verzweiflung - die Verkehrsplaner der Schweizer St?dte. Zuerst erlassen sie Fahr- und Parkverbote, damit die Innenst?dte wieder lebenswerter werden. Und dann gew?hren sie eine Ausnahme nach der anderen.
Resultat: Verkehrsschilder, die niemand versteht. Schon gar nicht im Vorbeifahren. Das zeigen sieben Beispiele, die der K-Tipp allein in der Stadt Bern aufgesp?rt hat.
Riesentafel: Bis auf eine H?he von 3,80 Metern reicht diese Tafel. Wer im Auto um die Ecke biegt, sieht den oberen Teil gar nicht. Vielleicht auch besser so. Denn was draufsteht, ist v?llig unverst?ndlich. Oder ist etwa gemeint, dass tags?ber jeder die Postgasse befahren darf, ausgenommen jene, die dort tats?chlich etwas zu suchen haben?
? Freipass: Diese Tafel ist ein Freipass f?r praktisch alle erwachsenen Verkehrsteilnehmer. Berufst?tig ist ja fast jeder.
? Minischrift: Keine zwei Zentimeter hoch ist die Schrift am unteren Ende der Tafel. Pr?dikat: absolut unlesbar.
? Labyrinth: Wer nach Zollikofen will, soll dreimal links abbiegen - das wollen die Planer den Verkehrsteilnehmern hier sagen. Camionneure, die so fahren, werden in der Spitzkehre stecken bleiben. Einfacher, und sogar legal, ist der Weg geradeaus (roter Stummel).
? Verkehrt: «Linksabbiegen» bedeutet das Vorschriftssignal mit weissem Pfeil auf blauem Grund laut Signalisationsverordnung. Stellt sich die Frage: Warum wird etwas gestattet, das ohnehin vorgeschrieben ist?
? Zwischenhalt: Wer sich ?ber das Parkregime informieren will, h?lt am besten an. Was wohl die nachfolgenden Automobilisten sagen werden?
- Gestattet: Besitzer einer Ausnahmebewilligung H sollte man sein. Da ist die Durchfahrt zwischen 19 und 11 Uhr gleich doppelt gestattet.
Bei manchen Signalen l?sst sich die Absicht, welche die Verkehrsplaner verfolgt haben, knapp erahnen. Bei anderen jedoch ist dies selbst mit dem besten Willen nicht m?glich. Daher die Frage: Sind solche Signale zul?ssig? Kann ?berhaupt jemand geb?sst werden?
Klar ge?ussert hat sich dazu bereits 1980 das Bundesgericht. «Verbotssignale verpflichten nur, wenn sie klar und ohne weiteres in ihrer Bedeutung erkennbar sind», schrieb das oberste Gericht damals. Auch ortsfremde Verkehrsteilnehmer sollen laut Bundesgericht «ein Verbot unzweideutig als solches erkennen k?nnen».
Das gelte vor allem f?r den rollenden Verkehr, «doch sollen auch Parkierungsbeschr?nkungen diesen Anforderungen gen?gen, so- dass sich ein Fahrzeugf?hrer w?hrend der Fahrt ohne weiteres Rechenschaft geben kann», ob und wie das Parkieren beschr?nkt wird.
«Kurz anhalten» sei verh?ltnism?ssig
Damit ist klar: Die abgebildeten Tafeln gen?gen den Anspr?chen des Bundesgerichts nicht. Denn sie sind vom fahrenden Fahrzeug aus nicht zu verstehen. Und von ortsfremden oder fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern schon gar nicht.
Doch das Urteil von damals scheint die Fachleute von heute wenig zu k?mmern. Von der Stadt Bern, welche die Signale aufgestellt hat, erhielt der K-Tipp dazu keine Auskunft. Jolanda van de Graaf, Sprecherin im Bundesamt f?r Strassen, betont zwar, dass f?r erg?nzende Angaben «nicht Schriften, sondern die im Bundesrecht geregelten Symbole» verwendet werden sollten. Und wenn doch, dann sollten die Worte sorgf?ltig gew?hlt werden.
Allerdings sagt sie auch, dass es «nicht unverh?ltnism?ssig» sei, wenn ein Fahrzeuglenker «kurz anhalten» m?sse. Auch Beat Schweizer vom Tiefbauamt des Kantons Bern, das die Aufsicht ?ber die Signalisationen hat, gibt zu, dass Automobilisten anhalten m?ssen, um die abgebildeten Signale zu verstehen. Er sagt aber nicht, dass sie deshalb gesetzwidrig seien.
Anderer Ansicht ist da einzig Christian A. Huber von der Beratungsstelle f?r Unfallverh?tung (BfU). Er kritisiert die unz?hligen Informationen und die kleinen Schriften. «Denn grunds?tzlich muss sich der Fahrzeuglenker innert k?rzester Zeit ein Bild machen k?nnen. Und zwar ohne den Verkehrsfluss zu st?ren oder anzuhalten», sagt er. Genau wie das Bundesgericht schon vor 25 Jahren festgehalten hat.
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