Bei den Prämien der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen gilt: Wer verheiratet ist, muss für die Prämien geradestehen, falls der andere Ehegatte sie nicht zahlt.



Ob dies auch für die Prämien von allfälligen Zusatzversicherungen gilt - das musste das höchste Gericht im vorliegenden Fall nicht entscheiden. Denn das wäre nur der Fall, wenn Prämien für Zusatzversicherungen ebenfalls zu den grundlegenden Bedürfnissen gehörten und damit zum «gebührenden Unte...