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K-Tipp 11/2003
04.06.2003
Ja. Der Ehegatte, der nichts verdient, hat Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur Finanzierung seiner besonderen persönlichen Bedürfnisse wie Hobbys, Kurse usw. Dieser Betrag kommt zum eigentlichen Taschengeld noch dazu.
Denn das Sackgeld, das Sie Ihrer Frau ebenfalls geben müssen, ist nur für Kleinigkeiten wie Zigaretten, Kinobesuche oder Ähnliches gedacht. Dabei gilt:
- Der Anspruch auf einen Betrag für persönliche Bedürfnisse gilt nur, wenn dafür überhaupt noch Geld vorhanden ist, wenn also nicht sämtliche Einkünfte zur Deckung der notwendigen Auslagen (täglicher Bedarf, Versicherungen etc.) und Rückstellungen (Vorsorge für schlechtere Zeiten und Unerwartetes) draufgehen.
- Sie müssen Ihrer Frau den Betrag regelmässig geben.
- Die Höhe des Betrages muss in etwa dem entsprechen, was auch der erwerbstätige Gatte zur freien Verfügung hat.
- Ihre Frau muss Ihnen keine Rechenschaft darüber ablegen, was sie mit dem Geld macht.
Diese Regelung soll das finanzielle Gefälle zwischen dem erwerbstätigen Partner und dem Ehegatten, der den Haushalt führt, ausgleichen. Die Bestimmung kommt folglich nur dann zur Anwendung, wenn die Hausfrau selber kein eigenes Einkommen erzielt.
Verdient die Hausfrau aber selber auch (etwa mit einer Teilzeitarbeit oder aus Vermögensertrag), verfügt sie auch selber über einen vergleichbaren finanziellen Spielraum - und der Ehegatte muss ihr in diesem Sinne nichts geben.
(oh)
Denn das Sackgeld, das Sie Ihrer Frau ebenfalls geben müssen, ist nur für Kleinigkeiten wie Zigaretten, Kinobesuche oder Ähnliches gedacht. Dabei gilt:
- Der Anspruch auf einen Betrag für persönliche Bedürfnisse gilt nur, wenn dafür überhaupt noch Geld vorhanden ist, wenn also nicht sämtliche Einkünfte zur Deckung der notwendigen Auslagen (täglicher Bedarf, Versicherungen etc.) und Rückstellungen (Vorsorge für schlechtere Zeiten und Unerwartetes) draufgehen.
- Sie müssen Ihrer Frau den Betrag regelmässig geben.
- Die Höhe des Betrages muss in etwa dem entsprechen, was auch der erwerbstätige Gatte zur freien Verfügung hat.
- Ihre Frau muss Ihnen keine Rechenschaft darüber ablegen, was sie mit dem Geld macht.
Diese Regelung soll das finanzielle Gefälle zwischen dem erwerbstätigen Partner und dem Ehegatten, der den Haushalt führt, ausgleichen. Die Bestimmung kommt folglich nur dann zur Anwendung, wenn die Hausfrau selber kein eigenes Einkommen erzielt.
Verdient die Hausfrau aber selber auch (etwa mit einer Teilzeitarbeit oder aus Vermögensertrag), verfügt sie auch selber über einen vergleichbaren finanziellen Spielraum - und der Ehegatte muss ihr in diesem Sinne nichts geben.
(oh)
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