Am 24. November des letzten Jahres schrieb Rösly Altermatt ihrer Kran­kenkasse Easy Sana ein E-Mail: Sie wolle die Franchise in der Grundversicherung auf 2000 Franken erhöhen – zum nächst­möglichen Termin. Das wäre Anfang 2011 gewesen.

Doch die Monatsrechnungen für 2011, die sie dann erhielt, waren noch mit der bisherigen Franchise von 500 Franken gerechnet. Am 14. Februar doppelte die 85-Jährige aus Herbetswil SO deshalb nach und verlangte die umgehende Bestätigung ihres Änderungswunsches. Wieder passierte nichts.

Erst nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte, erhielt Rösly Altermatt endlich – am 18. März – die verlangte Änderung mit der entsprechend tieferen Prämie. Die Easy Sana ist eine Krankenkasse der Groupe Mutuel.

Der K-Tipp hat sie am 11. März nach den Gründen für die Verzögerung gefragt. Die Antwort der Group Mutuel steht noch immer aus.


Unterschiedliche Mitteilungs-Fristen

Bei der Franchise der Grundversicherung gilt: Wer sie auf den Beginn des nächsten Kalender­jahres erhöhen will, kann dies auch noch im Dezember tun. Die höchste ist 2500 Franken.

Wer sie hingegen herabsetzen will – zum Beispiel auf die Normalfranchise von 300 Franken –, muss dies der Kasse bis Ende November mitgeteilt haben. Beides ist ohne Einschränkungen jedes Jahr möglich.

Auch bei den Zusatz­versicherungen gibt es freiwillige Franchisen – bei der Spitalversicherung halbprivat und privat. Hier sind Erhöhungen der Franchise problemlos möglich. Doch wer eine solche Franchise herab­setzen oder gar komplett weghaben möchte, muss jung und gesund sein.

Denn dafür verlangen die Kassen eine Gesundheitsprüfung. Wer demnach krank war oder schon älter ist, muss die bisherige Franchise für immer be­halten – oder gleich die Versicherung kündigen.