Dicke Post aus Deutschland für Stefan Grünig aus Krattingen BE: Die Anwaltskanzlei «Denecke Priess & Partner» aus Berlin schickte ihm Anfang November eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten.
Mit Abmahnungen zeigen deutsche Anwälte eine angebliche Rechtsverletzung an und fordern die Angeschriebenen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und einen bestimmten Betrag zu überweisen. Grund im konkreten Fall: Grünig hatte auf seiner hobbymässig betriebenen Internetseite www.dab-swiss.ch das Foto eines Baustellenradios abgebildet. Er hatte das Bild von einem Internetshop kopiert.
Gemäss der Anwaltskanzlei gehören die Bildrechte einer ProPix GmbH mit Sitz in Stuttgart. Für die dreimonatige Nutzung des Fotos verlangte die Firma 375 Franken Schadenersatz gemäss Honorarempfehlung der deutschen «Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing». Für die Abmahnung selbst sollte Grünig zusätzlich rund 675 Franken Anwaltsgebühren bezahlen – dies mit Verweis auf das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Abmahnungen sind nicht kostenpflichtig
In der Schweiz gilt schweizerisches Recht. Kostenpflichtige Abmahnungen kennt es nicht. Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger sagt: «Nach Schweizer Recht muss man dem gegnerischen Anwalt erst dann eine Entschädigung zahlen, wenn man vor Gericht verliert.»
Zum Schadenersatz für das Bild erklärt der Urheberrechtsspezialist: «Eine blosse Produkteabbildung ist nach Schweizer Recht normalerweise nicht geschützt.» Es müsste sich um eine individuelle Schöpfung handeln. Selbst für geschützte Bilder kann nicht jeder Preis verlangt werden: «Der Rechteinhaber muss den Schaden belegen.» Dieser sei meist nicht hoch: «Bei Internet-Fotoagenturen wie iStock zahlt man für ein Bild in der Regel nur ein paar Franken.»
Wer eine Abmahnung erhält, sollte weder reagieren noch zahlen. Allenfalls kann man sich rechtlich beraten lassen, wenn die Briefe und Mahnungen nicht eingestellt werden.
Das Treiben deutscher Anwälte führt auch in ihrer Heimat zu Diskussionen. Laut dem Bundesministerium für Verbraucherschutz wurde deshalb letztes Jahr das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken eingeführt. Demnach dürfen aussergerichtliche Abmahnkosten nicht mehr als 148 Euro betragen.
«Denecke Priess & Partner» hat zur Forderung gegenüber Stefan Grünig nicht Stellung genommen.
Hier gibts Gratisbilder
Wer eine Internetseite betreibt, sollte dafür nicht fremde Bilder aus dem Internet verwenden.
Auch ohne Hinweis wie «Copyright» besteht die Gefahr, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist und der Rechteinhaber eine Entschädigung verlangt. Gratis beziehen kann man Bilder beispielsweise bei den folgenden Datenbanken: