Dank Beatrice Erismann aus Schöftland AG können viele Wohneigentümer Geld sparen: Die Aargauerin gewann auch in zweiter Instanz vor dem Zürcher Obergericht gegen die Migros-Bank. Diese hatte ihr eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung abgeknöpft. Das ist der Betrag, den die Banken von Eigentümern verlangen, wenn sie eine Festhypothek vorzeitig auflösen. Er entspricht dem Zins, der gemäss Vertrag bis zum Ablaufdatum der Hypothek geschuldet ist. Minus den Ertrag, den die Bank mit dem vorzeitig zurückbezahlten Geld in dieser Zeit erwirtschaften kann.
Der K-Tipp finanzierte den Musterprozess
Die Migros-Bank verlangte von Erismann jedoch deutlich mehr. Die Kundin hatte ihr Haus im Juni 2017 verkauft und zahlte der Bank ihre fünfjährige Festhypothek eineinhalb Jahre vor Ablauf zurück. Für die Hypothek in der Höhe von 260 000 Franken war ein Zins von 1,68 Prozent vereinbart. Die Zinskosten hätten für die restliche Laufzeit somit insgesamt 6500 Franken betragen. Die Migros-Bank verlangte jedoch rund 8500 Franken als Ausstiegskosten. Sie behauptete, dass sie für das vorzeitig zurückbezahlte Geld rund 0,5 Prozent Negativzinsen zahlen müsse – und stellte das Erismann in Rechnung.
Damit war die Frau nicht einverstanden und wandte sich an den K-Tipp. Dessen Rechtsschutzfonds finanzierte einen Musterprozess gegen die Migros-Bank. Das Bezirksgericht Zürich gab Beatrice Erismann recht und verpflichtete die Bank, ihr die zu viel verlangten 2000 Franken zurückzuzahlen (K-Tipp 5/2019).
Die Migros-Bank war nicht das einzige Geldinstitut, das den Kunden viel zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen belastete. Der K-Tipp bearbeitete Dutzende von Fällen. Fast alle Banken und Versicherungen zahlten den Hypothekarkunden aber nach dem Entscheid des Bezirksgerichts die zu viel belasteten Summen zurück – teils weit über 10 000 Franken.
Anders die Migros-Bank: Sie legte beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde ein – vergeblich. Jetzt ist der Entscheid rechtskräftig.
Das Obergericht sagte in seinem Entscheid klar: Das Obligationenrecht kennt keine Negativzinsen. Der Zins für zur Verfügung gestelltes Kapital bewege sich auch laut Bundesgericht immer im positiven Bereich. Die Kundin habe den Vertrag deshalb so verstehen dürfen, dass die Zinskosten bei vorzeitiger Rückzahlung nicht höher sein können, als wenn sie das Geld bis zum Ablauf behalten hätte. Das Urteil ist auf alle Hypothekarverträge anwendbar, die bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen keine Negativzinsen erwähnen.
Die Migros-Bank akzeptiert das Urteil. Und sie verspricht: Alle Kunden, die sich wegen zu hoher Ausstiegsgebühr an den K-Tipp gewandt haben, erhalten das zuviel bezahlte Geld zurück.
Der K-Tipp bietet nun Rechtsschutz für alle
Seit September bietet der K-Tipp neu eine Rechtsschutzversicherung an.
Sie soll den Gerichtsweg auch für Normalverdiener erschwinglich machen. Ein Streitfall kann schnell einige Tausend Franken kosten (K-Tipp 13/2019). Eine Jahresprämie von K-Tipp Rechtsschutz ist tiefer als das durchschnittliche Honorar eines Anwalts für eine einzige Stunde Beratung.
Die Jahresprämie beträgt für Einzelpersonen 200 Franken, für Haushalte 220 Franken. Die Basisdeckung umfasst den Privatrechtsschutz. Versichert sind etwa Streitigkeiten aus Arbeits-, Miet-, Patienten-, Schadenersatz- oder Versicherungsrecht bis zu 600 000 Franken. Für eine Mehrprämie lassen sich auch der Verkehrsrechtsschutz und Streitigkeiten rund ums selbstbewohnte Wohneigentum versichern. K-Tipp Rechtsschutz ist unabhängig und nicht gewinn-orientiert.
Weitere Infos auf Ktipprechtsschutz.ch. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Versicherungsantrag und -information gibts auch unter Tel. 044 527 22 22. Adresse für Briefe: K-Tipp Rechtsschutz, Postfach, 8024 Zürich.