Er habe für sein iPhone 500 Franken gezahlt, schrieb ein Tessiner seiner Versicherung. Jetzt sei es gestohlen worden. Er habe Anspruch auf 980 Franken, meinte der Bestohlene. Denn er habe das Handy nur deshalb vergünstigt für 500 Franken erhalten, weil er gleichzeitig eine Aboverpflichtung über 24 Monate eingegangen sei. Das seien 24 mal 20 Franken. Zusammen mit dem Kaufpreis ergebe das eine Entschädigung von 980 Franken.
Der Mann irrt sich: Wird ein Handy gestohlen, muss die Hausratversicherung den Neuwert des gestohlenen Geräts ersetzen, also die Summe, die es braucht, um ein gleichwertiges Gerät zu kaufen. Die Abokosten spielen bei diesem sogenannten Wiederbeschaffungswert keine Rolle – zumal der Besitzer das Abo mit einem Ersatzgerät ja weiterhin nutzen kann.
Seine Versicherung vergütete den Schaden auf der Basis von 800 Franken, was ungefähr dem Neuwert eines iPhones ohne Abozwang entspricht. Dazu hat der Kunde im Prinzip noch Anspruch auf den Ersatz einer neuen SIM-Karte im Wert von 40 Franken.
Bei Diebstahl braucht es eine Anzeige
Eine Umfrage des K-Tipp unter allen Anbietern von Hausratversicherungen zeigt, dass sich die Versicherungen in diesem Punkt einig sind. Wobei in der Regel noch ein Selbstbehalt abgezogen wird, der gemäss Vertrag in vielen Fällen bei 200 Franken liegt. Die meisten Gesellschaften verlangen bei Diebstählen übrigens eine Anzeige bei der Polizei.
Eine neuere Variante der Entschädigung kennt die Axa Winterthur: den Realersatz. Nach Festlegung der Entschädigung erhalten Kunden einen Link auf einen Webshop sowie ein Guthaben. Dort können sie anschliessend ein Gerät aussuchen, das dann in der Regel innert 48 Stunden zu ihnen nach Hause geliefert wird. Wer das nicht will, kann Bargeld verlangen. Von den anderen Versicherungsgesellschaften kennt nur noch die Sympany diese Möglichkeit. Die Allianz prüft sie laut eigenen Angaben zurzeit.
Einfacher Diebstahl auswärts mit Zuschlag
Die meisten Handys werden übrigens ausserhalb der eigenen Wohnung gestohlen – etwa im Zug oder in Restaurants und Bars. Damit solche Diebstähle überhaupt versichert sind, braucht es in der Hausratpolice nebst der Basisdeckung noch den prämienpflichtigen Zusatz mit dem Namen «einfacher Diebstahl auswärts». «Einfach» bedeutet hier, dass es nicht um Beraubung mit Anwendung von Gewalt oder Einbruch geht, sondern um Taschen- oder Trickdiebstähle.
Diese Aussenversicherung ist im Prämienvergleich für die Hausratversicherung (siehe Tabelle nächste Seite) inbegriffen – und zwar mit eine versicherten Maximalsumme von 2000 Franken.
In der Basisdeckung ist der Hausrat gegen Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl versichert. Unter Diebstahl fallen in der Basisversicherung:
- Einbruchdiebstähle: Davon spricht man, wenn die Täterschaft mit Gewalt in ein Gebäude oder in einen Raum eindringt oder in einem Gebäude ein Behältnis aufbricht. Das ist bei Einbrüchen zu Hause der Fall, aber auch ausserhalb des Domizils – etwa bei einem Einbruch in ein Hotelzimmer oder in eine gemietete Ferienwohnung oder in das Garderobenkästchen in einem Hallenbad (siehe K-Tipp 16/11).
- Beraubungsschäden: Beraubung liegt dann vor, wenn der Täter mit Gewalt oder mit Androhung von Gewalt vorgeht – also beispielsweise dem Opfer ein Messer an den Hals setzt.
- Einfacher Diebstahl:Davon spricht man, wenn der Diebstahl ohne Einbruch oder Gewaltanwendung erfolgt und keine Spuren feststellbar sind. Unterschieden wird zwischen einfachem Diebstahl zu Hause und solchem auswärts. Der einfache Diebstahl zu Hause ist in der Basisdeckung meist mitversichert. Darunter fallen Einschleichdiebstähle – wenn man zum Beispiel ein Fenster offen gelassen hat. Bargeld ist nicht versichert und Schmuck meist nur mit einer Begrenzung auf 10 000 bis 20 000 Franken.
Der einfache Diebstahl auswärts ist ein Baustein, den man zur Basisdeckung dazuversichern kann und der relativ teuer ist.
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung ist der Standort gemäss Police, also die Wohnung beziehungsweise das Haus – inklusive Keller, Garage, Einstellhalle, Balkon, Terrasse, Abstellraum, Treppenhaus, Gartensitzplatz, Garten und Estrich.
Besitzer eines Ferienhauses müssen den Hausrat, der sich ganzjährig dort befindet, separat versichern oder in der Police eigens aufführen lassen.
Schäden können schnell teuer werden
Lohnt es sich überhaupt, den Hausrat zu versichern? Besteht die Einrichtung etwa eines jungen Menschen nur gerade aus Bett, Tisch, Pult, Stuhl und einer Lampe, erübrigt sich die Versicherung eines solchen Mager-Hausrats.
Wenn hingegen zu Hause viele teure Gegenstände herumstehen, ist es sinnvoll, eine Police gegen Diebstahl von persönlichen Sachwerten sowie gegen Schäden an der eigenen Wohnungseinrichtung zu haben.
Der Grund: Ein grosser Schaden wäre finanziell nur schwer verkraftbar. Schon der Brand einer Kaffeemaschine oder eines Fernsehers kann wegen der damit verbundenen Rauchschäden schnell einmal 30 000 Franken kosten. Wer sich dagegen nicht versichert, geht ein hohes finanzielles Risiko ein.
Das sind die wichtigsten Tipps, die Sie zum Thema Hausratversicherung beachten sollten:
- Die Tabelle zeigt, dass es bei den Prämien markante Unterschiede gibt. Es lohnt sich, mehrere Offerten einzuholen. Unter Umständen kann schon die Drohung, den Versicherer zu wechseln, dazu führen, dass die Gesellschaft ein günstigeres Angebot macht.
- In der Tabelle sehen Sie auch Internet-Angebote. Diese sind in der Regel günstiger als herkömmliche Versicherungslösungen. Allerdings sind es oft abgespeckte Varianten mit weniger Auswahlmöglichkeiten, höheren Selbstbehalten, geringeren Deckungssummen und einer kleineren Auswahl an möglichen Zusatzdeckungen.
Einzig Smile direct verkauft ihr normales Standardprodukt zusätzlich übers Internet. Online-Käufer erhalten dabei die exakt gleiche Deckung wie Kunden, die von einem Berater beim Abschluss begleitet werden – aber mit einem Online-Rabatt von 10 Prozent. - Bestehen Sie auf einjährigen Verträgen. Diese verlängern sich jeweils automatisch, wenn sie von keiner Seite gekündigt werden. Es bringt keinen Vorteil, sich für eine längere Zeit zu binden – etwa für fünf oder zehn Jahre. Langfristig fahren Sie am besten, wenn Sie das für Sie massgeschneiderte Angebot mit jährlich kündbarem Vertrag wählen.
- Überprüfen Sie alle fünf bis zehn Jahre oder nach grösseren Neuanschaffungen, ob die vereinbarte Versicherungssumme immer noch dem Neuwert Ihres Hausrats entspricht. Bei einer Unterversicherung droht nach einem Schaden eine Kürzung der Entschädigung.
- Wer immer wieder einzelne Schäden anmeldet, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder sagt, sie führe ihn nur unter eingeschränkten Bedingungen weiter. Beispielsweise mit der Klausel, dass Velos gar nicht mehr versichert sind, wenn man regelmässig Fahrraddiebstähle gemeldet hat.
Umgekehrt gibt es Verträge mit Schadenfreiheitsrabatten, bei denen «brave» Kunden jedes Jahr weniger zahlen.
Hausratpolice: Das müssen Paare wissen
Paare, die zusammenziehen, fahren mit einer gemeinsamen Police günstiger als mit zwei Einzelpolicen. Sie sollten also ihren Hausrat gemeinsam bei einer Gesellschaft versichern und eine Familienpolice (Mehrpersonenhaushalt-Police) abschliessen.
Eine solche Zusammenlegung ist mit der vorzeitigen Auflösung einer der beiden Einzelpolicen verbunden, was die Gesellschaften natürlich nicht gerne sehen. Ein Recht des Versicherten auf vorzeitige Kündigung «wegen Zusammenwohnens» besteht nämlich nicht.
Ehepaare sollten in der Regel aber keine Probleme bekommen. Denn gemäss Branchenusanz ist eine Zusammenlegung bei einer Heirat ohne Weiteres möglich. In der Regel geschieht das, wenn das nächste Mal eine Prämie fällig wird. Welche der beiden Einzelpolicen aufgehoben werden soll, handeln die betreffenden Versicherungsgesellschaften meist untereinander aus.
Einige stellen dabei auf das Alter der Police ab, wobei im Regelfall die jüngere aufgelöst wird. Andere richten sich untereinander danach, welche Gesellschaft bei der anderen zuerst ein Freigabegesuch stellt.
Weiss ein Ehepaar genau, bei welcher der beiden Gesellschaften es sich gemeinsam versichern will, sollte es dies den betroffenen Gesellschaften mitteilen.
Bei Konkubinatspaaren sind einige Anbieter zurückhaltender, wenn es darum geht, eine Einzelpolice aufzulösen.
Erhalten Sie eine ablehnende Antwort und wollen Sie sich damit nicht abfinden, appellieren Sie zunächst an die Kulanz. Nützt das nichts, können Sie an die Generaldirektion schreiben – mit Kopie an den K-Tipp.
Buchtipp
Der K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert» stellt die wichtigsten Versicherungen vor. Und zeigt auf, worauf man beim Abschluss einer Police achten muss. Bestellen Sie das Buch (6. Auflage, 380 Seiten, Fr. 32.–) auf www.ktipp.ch.