K-Tipp-Leserin Andrea Mordasini aus Bern bestellte im Internet drei Hemden – in drei separaten Bestellungen. Der Verkäufer in Hongkong verschickte die Hemden denn auch einzeln. Wert inkl. Versandkosten: je 62 Franken.
Beim Verzollen merkten die Pöstler offenbar, dass drei Pakete vom gleichen Absender am gleichen Tag an den gleichen Empfänger gingen. Deshalb klebten sie die Pakete zusammen. Gesamtwert inklusive Versand: 186 Franken. Die Sendung war damit mehrwertsteuerpflichtig. Inklusive aller Gebühren musste Andrea Mordasini Fr. 38.10 zahlen – sonst hätte der Pöstler die Pakete nicht ausgehändigt.
Die K-Tipp-Leserin reklamierte beim Kundendienst, erhielt aber nur eine unverständliche Antwort. Vermutlich hatte der Sachbearbeiter gar nicht verstanden, worum es geht. Deshalb schaltete sich der K-Tipp ein. Mediensprecherin Nathalie Dérobert behauptete erst, die Pöstler hätten «die Pakete als eine Bestellung» erkannt und gesamthaft verzollt. Das Vorgehen sei richtig gewesen. Tags darauf bekräftigte die Post-Sprecherin, die Bestellnummern der drei Sendungen seien identisch gewesen. Doch der K-Tipp wies nach, dass das nicht stimmt. Es waren drei unterschiedliche Bestellnummern. Erst jetzt entschuldigten sich die Verantwortlichen der Post bei Andrea Mordasini – fünf Wochen nach der ersten Reklamation.
Zu hohen Warenwert berechnet
Eine böse Überraschung erlebte auch Bruno Kruse aus Dotzigen BE: Als ihm der Pöstler ein Paket aus den USA überreichte, verlangte er Fr. 53.70 an Steuer und Gebühren.
Der Grund: Der Absender hatte zwar einen Warenwert von Fr. 55.70 angegeben. Doch die Verzoller der Post gingen davon aus, dass die Versandkosten darin nicht enthalten seien. Deshalb schlugen sie einen «Briefmarkenwert» von 28 Franken drauf.
Die Folge: Die Post kam plötzlich auf einen so hohen Warenwert, dass die Gebühr nicht mehr nur Fr. 13.–, sondern Fr. 53.70 betrug.
Nur: Im Warenwert, den der Absender angegeben hatte, waren die Versandkosten sehr wohl eingerechnet. Die Post hatte den «Briefmarkenwert» zu Unrecht draufgeschlagen. Aber man kann es ja mal probieren…
Bruno Kruse liess sich diesen Aufpreis allerdings nicht bieten: Er reklamierte und bewies, dass die Post falsch lag. Die Fr. 40.70 erhielt er zurück.
Gut zu wissen
- Die Mehrwertsteuer wird bei Importpaketen nur erhoben, wenn sie mehr als 5 Franken ausmacht. Das heisst: wenn der Warenwert inklusive Verpackungs- und Versandkosten Fr. 62.50 oder mehr beträgt.
- Damit mehrere Pakete nicht gesamthaft verzollt werden, müssen sie unterschiedliche Bestellnummern tragen.