Raoul Winter (Na­me geändert) hatte in Italien für Fr. 47.– zwei CD bestellt – ein guter Warenwert für ein Importpaket. Denn Preisüberwacher und Post hatten vereinbart, dass Pakete bis zu ­einem Wert von Fr. 62.50 ab 1. Oktober gratis importiert werden könnten – unabhängig davon, ob die Post oder deren Tochter Swiss-Post-GLS die Verzollung vornähme.

Trotzdem erhielt Winter eine Rechnung. Swiss-Post-GLS verlangte Fr. 61.–. Winter reklamierte. Die Post beschied ihm, dass «die Verzollung gemäss geltendem Zoll- und Mehrwertsteuergesetz durchgeführt und die Rechnung korrekt» sei.

Darauf intervenierte der K-Tipp – vorerst erfolglos. Dann endlich, nach der siebten Anfrage des K-Tipp, gab die Post zu: «Uns ist ein Fehler passiert.»

Konkret: Swiss-Post-GLS hatte fälschlicherweise auf den Warenwert eines jeden Importpakets eine dubiose Gebühr von Fr. 43.– geschlagen und erst dann die Mehrwertsteuer berechnet. Die Folge: Die Freigrenze betrug nicht Fr. 62.50, sondern nur Fr. 19.50.

Die Post will nicht sagen, wie viele Kunden vom Rechnungsfehler betroffen sind. Aber es dürften mehrere Zehntausend sein. Denn Swiss-Post-GLS importiert Tag für Tag über 2700 Pakete. Von Anfang Oktober bis Ende letzter Woche waren es 150 000. Wenn auch nur ein Fünftel falsch verzollt wurde, macht das ­einen Betrag von 1,8 Millionen Franken.

Die Post behauptet, der Fehler sei bei der Computer-Programmierung passiert.    

Immerhin verspricht sie jetzt: «Wir werden die Mehrwertsteuer selbstverständlich zurückerstatten.»