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29.11.2011
Raoul Winter (Name geändert) hatte in Italien für Fr. 47.– zwei CD bestellt – ein guter Warenwert für ein Importpaket. Denn Preisüberwacher und Post hatten vereinbart, dass Pakete bis zu einem Wert von Fr. 62.50 ab 1. Oktober gratis importiert werden könnten – unabhängig davon, ob die Post oder deren Tochter Swiss-Post-GLS die Verzollung vornähme.
Trotzdem erhielt Winter eine Rechnung. Swiss-Post-GLS verlangte Fr. 61.–. Winter reklamierte. Die Post beschied ihm, dass «die Verzollung gemäss geltendem Zoll- und Mehrwertsteuergesetz durchgeführt und die Rechnung korrekt» sei.
Darauf intervenierte der K-Tipp – vorerst erfolglos. Dann endlich, nach der siebten Anfrage des K-Tipp, gab die Post zu: «Uns ist ein Fehler passiert.»
Konkret: Swiss-Post-GLS hatte fälschlicherweise auf den Warenwert eines jeden Importpakets eine dubiose Gebühr von Fr. 43.– geschlagen und erst dann die Mehrwertsteuer berechnet. Die Folge: Die Freigrenze betrug nicht Fr. 62.50, sondern nur Fr. 19.50.
Die Post will nicht sagen, wie viele Kunden vom Rechnungsfehler betroffen sind. Aber es dürften mehrere Zehntausend sein. Denn Swiss-Post-GLS importiert Tag für Tag über 2700 Pakete. Von Anfang Oktober bis Ende letzter Woche waren es 150 000. Wenn auch nur ein Fünftel falsch verzollt wurde, macht das einen Betrag von 1,8 Millionen Franken.
Die Post behauptet, der Fehler sei bei der Computer-Programmierung passiert.
Immerhin verspricht sie jetzt: «Wir werden die Mehrwertsteuer selbstverständlich zurückerstatten.»
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