Beim Billettverkauf setzen die SBB immer stärker auf Digitalisierung. Mit ein paar Klicks sollen Kunden möglichst schnell übers Internet oder via Smartphone-App zum Ziel kommen. Ganz altmodisch dagegen zeigen sich die SBB, wenn Reisende wegen Verspätungen oder Zugausfällen bei internationalen Verbindungen Geld zurückfordern wollen. Das Verfahren ist sehr umständlich.
Verspätet sich beispielsweise ein TGV von Zürich nach Paris oder umgekehrt um mehr als 30 Minuten, haben Passagiere Anspruch auf die Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises für die einfache Fahrt. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sind es beim TGV 50 Prozent. Rechtsgrundlage sind die Beförderungsbedingungen der SBB für internationale Reisen.
Für die Rückerstattung müssen Kunden wie folgt vorgehen:
- ein Formular ausfüllen. Es ist erhältlich beim Zugpersonal oder im Internet
- das Original «des gültigen und entwerteten Beförderungsausweises und der Reservierung» hinzufügen
- falls der Kunde keine Sitzplatzreservation hatte: Beim Zugpersonal, am Ticketschalter oder Kundendienst eine Verspätungsbescheinigung verlangen
- die Papiere per Post einschicken an SBB Personenverkehr, Kundendienst, Postfach, 3000 Bern 65.
Achtung: Diese Regelung gilt nur bei Verspätungen von internationalen Zügen. Im Verkehr innerhalb der Schweiz haben Kunden kein Anrecht auf eine Entschädigung.
Einfacher haben es Bahnkunden im Ausland. Dort gibt es auch im nationalen Verkehr Entschädigungen, Anträge kann man per Internet einreichen.
Vorbilder England, Frankreich und Italien
Beispiel England: Bei den meisten Bahngesellschaften haben Reisende für Verspätungen ab 15 Minuten einen Anspruch auf Rückerstattung von 25 Prozent des Preises eines einfachen Tickets. Ab 30 bis 59 Minuten sind es 50 Prozent, ab 60 bis 119 Minuten 100 Prozent. Ab 120 Minuten Verspätung müssen die Bahngesellschaften sogar die ganze Tagesreise (Retourbillett) vergüten.
Die Rückerstattung geht schnell und unkompliziert. Kunden können die Formalitäten unmittelbar nach der Verspätung erledigen. Sie müssen sich nur per Internet registrieren, ein Bild des Tickets machen und angeben, wie die Bahngesellschaft den Betrag zurückzahlen soll. Wer kein Internet hat, kann das notwendige Formular am Schalter abholen, ausfüllen und per Post einschicken.
Ähnlich bei der französischen Staatsbahn SNCF. Kunden können ihre Entschädigung ebenfalls im Internet beantragen. Reisende ohne Internet können ihren Antrag per Post stellen. Beispiel TGV-Inoui- und Intercités-Züge: Ab 30 Minuten bis zwei Stunden Verspätung gibts 25 Prozent des einfachen Fahrpreises zurück, ab zwei bis drei Stunden 50 Prozent und bei mehr als drei Stunden Verspätung 75 Prozent.
Auch in Italien können Reisende mit den Schnellzügen Frecciarossa, Frecciargento und Frecciabianca der Bahngesellschaft Trenitalia im Internet eine Entschädigung verlangen: Verspäten sich die Züge um 30 bis 59 Minuten, gibt es Bons im Wert von 25 Prozent des Ticketpreises. Ab einer Verspätung von einer Stunde können Reisende auch ihr Geld zurückverlangen.
Bei der Deutschen Bahn und den Österreichischen Bundesbahnen dagegen ist es ähnlich mühsam, sein Geld zurückzubekommen. Bei beiden gibt es zwar Entschädigungen für Verspätungen ab 60 Minuten. Betroffene müssen aber Formulare ausfüllen, Verspätungsbescheinigungen anfordern, Belege heraussuchen und per Post einschicken.