Hans Vermeulen aus Herrliberg ZH kaufte im Januar letzten Jahres ein Jahresabo beim Fitnesscenter High Five in Meilen ZH. Die 1430 Franken für ein Jahr zahlte er im Voraus. Doch bald verlor er die Freude am Trainieren. «Das Training an den Geräten in der Halle war nicht so mein Ding», sagt Vermeulen.
Mit zwei Kollegen ging er im Studio vorbei und teilte dem Geschäftsleiter mit, dass er nicht mehr trainieren wolle. Er schlug vor, das Abo auf einen der Kollegen zu übertragen. High Five war mit der Weitergabe einverstanden, verlangte aber 250 Franken dafür. Vermeulen war das zu teuer.
Gratis-Weitergabe bei Let’s go Fitness
Eine Umfrage des K-Tipp bei zehn weiteren Fitnessketten zeigt: Bei mehreren Centern ist es möglich, ein Fitnessabo an eine andere Person zu übertragen. Allerdings sagen die meisten Trainingscenter, dass sie die Übertragung auch verweigern können.
Kostenlos ist die Weitergabe einzig bei Let’s go Fitness. Discountfit, Nonstop Gym, Puregym und Clever fit verlangen zwischen 30 und 99 Franken. Bei Wellcomefit bezahlt man 119 Franken.
High Five Fitness hat mit 250 Franken die bei weitem höchste Übertragungsgebühr der angefragten Fitnessstudios. Dem K-Tipp schreibt das Studio: «Wir halten uns an unsere allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB).» In den AGB heisst es, die Kosten für die Aboübertragung deckten den administrativen Aufwand, eine umfassende Körperanalyse und einen persönlichen Trainingsplan im Wert von 180 Franken.
Einige Fitnessketten lassen eine Übertragung des Abos nicht zu. Das gilt etwa für Activ Fitness und die Movemi-Fitnessparks. Auch bei Kieser Training können Kunden das Abo nicht übertragen, bei Update-Fitness nur auf Familienangehörige.
Böse Überraschung auch bei Kündigung
High Five Fitness zeigt sich nicht nur bei der Übertragung von Abos wenig kundenfreundlich, sondern auch bei den Kündigungsbedingungen. Hans Vermeulen hatte sein Fitnessabo mündlich gekündigt. Trotzdem erhielt er eine Rechnung für das nächste Jahr.
Als er nachfragte, antwortete das Fitnessstudio: «Wir haben von Ihnen keine schriftliche, eingeschriebene Kündigung erhalten.» Tatsächlich wird im Vertrag eine Kündigung mit eingeschriebenem Brief drei Monate vor Ende des Abos ver-
langt. Hans Vermeulen ärgert sich: «Juristisch hat die Firma vielleicht recht. Aber kundenfreundlich ist das nicht.»
Das gilt bei Fitnessabos
- Automatische Verlängerung: Einige Fitnessverträge enthalten eine Klausel, wonach sich das Abo nach Ablauf automatisch verlängert. Oft wird eine schriftliche Kündigung vorausgesetzt, zum Teil müssen Kunden gar mit einem eingeschriebenen Brief kündigen. Das ist zulässig, wenn dies im Vertrag gut lesbar festgehalten ist. Tipp: Kündigen Sie gleich beim Kauf des Abos schriftlich, und verlangen Sie dafür eine Bestätigung. Verlängern können Sie auch noch, wenn das Abo abgelaufen ist.
- Filialschliessung: Schliesst oder verlegt ein Studio die Filiale und führt dies zu einer erheblich längeren Anreise, kann man den Vertrag aus wichtigen Gründen auflösen.
- Preisaufschläge: Erhöht ein Studio die Preise, stellt das nur eine Offerte dar. Kunden müssen solche Änderungen nicht akzeptieren (K-Tipp 19/2020).
- Trainingspause: Bei den meisten Fitnessstudios kann man das Abo bei einer längeren Krankheit, einem Unfall oder einer Reise unterbrechen. Man sollte den gewünschten Unterbruch möglichst sofort melden.