Die Visana-Falle
Für 64 Franken Medikamente bezogen - und schon müssen Visana-Versicherte für die Spitalzusatzversicherung 2000 Franken mehr zahlen.
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K-Tipp 5/2004
10.03.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Etliche Krankenkassen kennen bei ihren freiwilligen Zusatzversicherungen den so genannten Leistungsfreiheitsrabatt. Das bedeutet: Wer in einem bestimmten Zeitraum von der Kasse keine Vergütungen erhält, zahlt im darauf folgenden Jahr weniger Prämie. Werden anschliessend wieder Leistungen bezogen, ist der Prämienrabatt weg.
In der Regel spielt dieses Rabattsystem in der teuren Zusatzversicherung Halbprivat- oder Privatspital. Wer hier also von einer Prämienermässigung profiti...
Etliche Krankenkassen kennen bei ihren freiwilligen Zusatzversicherungen den so genannten Leistungsfreiheitsrabatt. Das bedeutet: Wer in einem bestimmten Zeitraum von der Kasse keine Vergütungen erhält, zahlt im darauf folgenden Jahr weniger Prämie. Werden anschliessend wieder Leistungen bezogen, ist der Prämienrabatt weg.
In der Regel spielt dieses Rabattsystem in der teuren Zusatzversicherung Halbprivat- oder Privatspital. Wer hier also von einer Prämienermässigung profitiert, verliert sie wieder, wenn er das nächste Mal ins Spital muss.
Visana-Verhalten ist inkonsequent
Die Visana hat - als einzige der grossen Krankenkassen - eine zusätzliche Schikane eingebaut. Sie streicht den Rabatt auch dann wieder, wenn die versicherte Person noch eine andere Zusatzversicherung hat (etwa für Brillen, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Kuren) und daraus eine Vergütung bezieht.
Das ärgert Eugenio Romy aus Quartino TI. Schon mehrmals hat er bei der Visana reklamiert, weil er den Rabatt für seine Spitalversicherung auf seiner Prämienrechnung vermisste - immer wegen einer kleinen Apothekerrechnung, die ihm die Visana aus seiner kleinen und günstigen Pflegezusatzversicherung «Ambulant» vergütet hatte.
In diesem Jahr hätte Eugenio Romy wegen 64 Franken Medikamentenkosten rund 2000 Franken Rabatt pro Jahr verloren, berichtet die Tessiner Konsumentenzeitschrift «L'Inchiesta».
Romys Reklamationen waren jeweils erfolgreich: Mehr als einmal konnte er die kleine Vergütung für ein Medikament der Visana zurückschicken - und so nachträglich den Rabatt doch noch retten.
Das war allerdings bis vor kurzem gar nicht vorgesehen: Noch in der Visana-Mitgliederzeitung vom September 2003 stand: «Einmal gewährte Leistungen können nicht zurückbezahlt werden, um dadurch in den Genuss des Rabatts zu gelangen.»
Auf diese Inkonsequenz angesprochen schreibt die Visana dem K-Tipp, von nun an sei «in begründeten Einzelfällen» auch nachträglich ein Zurückzahlen der Leistung möglich, falls das Verhältnis von Vergütung und Rabattverlust «krass» sei.
Das sind die wichtigsten Tipps für Versicherte zum Thema:
- Leistungsfreiheitsrabatte kennen von den grossen Krankenkassen nebst der Visana noch CSS (für mehrere Versicherungsprodukte), Helsana, ÖKK und Sanitas (nur für die Spitalzusatzversicherung) und Assura (lediglich in der «kleinen» Pflegezusatzversicherung «Complementa Plus»).
Rabatte: Zückerchen für Neukunden
- Bei CSS, ÖKK, Sanitas und Visana erhalten Neukunden schon als Einstiegszückerchen einen Rabatt (meist sogar die höchste Rabattstufe), bei Helsana und Assura muss man sich den Rabatt mit bezugsfreien Jahren zuerst erarbeiten. Ausser bei der Visana geht der Rabatt nur verloren, wenn eine Leistung aus dem jeweils betroffenen Versicherungsbereich bezogen wird (Beispiel: Spitalrabatt geht nur nach Spitalaufenthalt verloren).
- Erkundigen Sie sich vor dem Einschicken einer Rechnung, ob die Vergütung einen Rabattverlust zur Folge hätte. Gerade bei Apothekerrechnungen ist für Laien schwer abzuschätzen, ob das Medikament aus Grund- oder Zusatzversicherung bezahlt wird.
- Falls Sie sich vorher nicht erkundigen und die Leistungsabrechnung abwarten, kann es schief gehen. Die Kassen machen auf der Abrechnung keinen Hinweis auf den drohenden Rabattverlust und schicken im nächsten Jahr kommentarlos eine höhere Prämienrechnung. CSS, Helsana und Sanitas sagen, dann sei es immer noch möglich, die Vergütung zurückzuerstatten, um den Rabatt zu retten. Die Assura räumt diese Möglichkeit nicht ein.
Mitarbeit: Matteo Cheda