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K-Tipp 20/2006
29.11.2006
Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten für die obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse anmelden; die Versicherungsdeckung gilt dann rückwirkend.
Bis jetzt war unklar: Muss man nur einen entsprechenden Teil der Monatsprämie zahlen, wenn man beispielsweise ab dem 22. Oktober in der Schweiz wohnt? Oder die ganze Oktoberprämie? Das Bundesgericht hat nun entschieden: In solchen Fällen ist die ganze Monatsprämie geschuldet.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 72/05 vom 14. 8. 2006
Bis jetzt war unklar: Muss man nur einen entsprechenden Teil der Monatsprämie zahlen, wenn man beispielsweise ab dem 22. Oktober in der Schweiz wohnt? Oder die ganze Oktoberprämie? Das Bundesgericht hat nun entschieden: In solchen Fällen ist die ganze Monatsprämie geschuldet.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 72/05 vom 14. 8. 2006
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