1. Aufdringliche Callcenter
Ärgernis Nummer 1 sind auch im Jahr 2015 die Callcenter, die im Auftrag verschiedener Telecomunternehmen die Leute zu Hause überrumpeln. Mit undeutlichen und irreführenden Informationen schwatzen sie vorwiegend älteren Menschen mehrjährige Verträge auf, die diese weder verstehen noch abschliessen wollen.
Die Rechtsberatung rät: Wer getäuscht wurde, kann den Vertrag mit einem eingeschriebenen Brief anfechten oder innert 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Vertragsbestätigung widerrufen.
2. Angeblicher Schutz vor Telefonbelästigung
Einige Unternehmen tun genau das, wovor sie angeblich schützen: Sie belästigen Konsumenten mit ungebetenen Anrufen. Daraus wollen sie Kapital schlagen: Sie versprechen den Angerufenen, in Zukunft würden sie telefonisch nie mehr mit Werbung belästigt, sofern sie einen bestimmten Preis zahlten. Das Versprechen ist aber nicht einzuhalten, weil sich Callcenter den Telefonverkauf nicht verbieten lassen.
Tipp: Vertrag anfechten und allfällige Rechnungen nicht bezahlen. Beläuft sich der geforderte Betrag auf über 100 Franken, kann der Vertrag zudem innert 14 Tagen widerrufen werden.
3. Betrügerische Inkassobüros
Sie sind ein ewiges Ärgernis: Inkassobüros, die angeblich säumige Zahler mit Betreibungsandrohungen einschüchtern und ohne rechtliche Grundlage irgendwelche Gebühren erheben.
Tipp: Ist eine Forderung berechtigt, sind bei verspäteter Zahlung zusätzlich nur Verzugszinsen und allenfalls Mahngebühren geschuldet. Allfällige sonstige Zuschläge, etwa ein angeblicher «Verzugsschaden», sind nicht geschuldet. Ist eine Forderung ungerechtfertigt, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Einen allfälligen Zahlungsbefehl kann man kostenlos mit einem Rechtsvorschlag an den Absender retournieren.
4. Einseitige Vertragsänderungen
Immer häufiger steht in vorgedruckten Verträgen, dass die Preise für Abos oder Dienstleistungen jederzeit erhöht werden können. Tatsache ist aber: Preiserhöhungen oder die Einführung neuer Gebühren sind während der Laufzeit eines Vertrages rechtlich nur dann zulässig, wenn die andere Vertragspartei damit einverstanden ist.
Tipp: Wer solche Vertragsänderungen nicht akzeptieren will, kann diese mit einem einfachen Brief ablehnen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief.
5. Profitsüchtige Krankenkassenvermittler
Angeblich «neutrale» und «unabhängige» Krankenkassenvermittler versuchen vor allem in den Herbstmonaten, ihre Opfer zu einem Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Anlässlich ihrer Hausbesuche schwatzen sie den Leuten oft nachteilige Verträge auf. Sie beraten falsch, verkaufen unnötige Zusatzversicherungen oder schmuggeln gegen den Willen der Versicherten lange Laufzeiten in die Verträge.
Tipp: Nie überstürzt einen Versicherungsantrag unterschreiben. Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen anfechten, wenn seine Unterschrift mit falschen Angaben erschlichen wurde.
6. Verweigerte Garantieleistungen
Oft wird die Reparatur defekter Elektrogeräte wie Handys und Kameras während der Garantiefrist wegen eines angeblichen Selbstverschuldens des Besitzers abgelehnt. Häufige Begründungen der Anbieter: Wasser- oder Schlagschaden.
Tipp: Kann der Händler nicht beweisen, dass ein Gerät unsachgemäss behandelt wurde, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Reparatur.
7. Abofallen im Internet
Im Internet lauern nach wie vor zahlreiche Abofallen, bei denen Dienste oder Informationen angeboten werden. Dass die Angebote kostenpflichtig sind, wird nur im Kleinstgedruckten erwähnt. Auch viele Handybesitzer haben Probleme mit angeblich abgeschlossenen Verträgen, die auf ihrer Telefonrechnung auftauchen, von denen sie aber nichts wissen.
Tipp: In einem solchen Fall auf keinen Fall zahlen – Beträge einfach von der Telefonrechnung abziehen.
8. Automatische Vertragsverlängerungen
Immer wieder zu Streitigkeiten Anlass geben Verträge mit automatischen Vertragsverlängerungen. Eine solche Verlängerungsklausel ist aber nur dann gültig, wenn der Konsument vor dem Vertragsabschluss unmissverständlich darauf hingewiesen wurde, dass sich die Laufdauer verlängert, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Termin kündigt.
Tipp: Die Zahlung für eine weitere Periode kann verweigert werden, wenn der Anbieter nicht belegen kann, dass er beim Abschluss ausdrücklich auf die automatische Vertragsverlängerung hingewiesen hat.
9. Unersättliche Registerhaie
Penetrant versuchen zahlreiche Registerfirmen, an Kleinunternehmer teure und nutzlose Einträge in Branchenregister zu verkaufen. Dazu werden irreführende Formulare verwendet.
Tipp: Nie etwas unterschreiben, bevor man sorgfältig alles durchgelesen hat. Wer bereits unterschrieben hat, kann einen solchen Vertrag anfechten. Und: Keine Rechnungen zahlen.
10. Haltlose Gewinnversprechen
«Sie haben gewonnen – garantiert!» So oder ähnlich werden wieder vermehrt vor allem ältere Menschen an Werbeveranstaltungen gelockt, um ihnen dort mit cleveren Verkaufsmethoden überteuerte Produkte anzudrehen.
Tipp: Solche Gewinnversprechen gehören ins Altpapier, wenn man sich Ärger ersparen will.