Ein Mann wollte seine Leasingraten nicht mehr zahlen und meldete deshalb sein geleastes Auto als gestohlen. Doch seine Autoversicherung schöpfte Verdacht und konnte nachweisen, dass er den Diebstahl nur vorgetäuscht hatte. Sie reichte Strafanzeige ein. Das Strafmass zeigt, dass versuchter Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist: Der Mann erhielt eine unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten – und zwar wegen Betrugsversuchs, versuchter arglistiger Vermögensschädigung und Irreführung der Rechtspflege.    

Bundesgericht, Urteil 6B_972/2009 vom 16.2.2010