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Ja. Ein Hotel haftet grundsätzlich für beschädigte, zerstörte oder entwendete Sachen der Gäste. Trifft den Hotelier kein Verschulden, ist seine Haftung auf den Maximalbetrag von 1000 Franken begrenzt. Das reicht auf jeden Fall für den Ersatz Ihrer Skischuhe – deshalb muss die Frage des Verschuldens nicht mehr geprüft werden.
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