Ja. Ein Hotel haftet grundsätzlich für beschädigte, zerstörte oder entwendete Sachen der Gäste. Trifft den Hotelier kein Verschulden, ist seine Haftung auf den Maximal­betrag von 1000 Franken begrenzt. Das reicht auf ­jeden Fall für den Ersatz Ihrer Skischuhe – deshalb muss die Frage des Verschuldens nicht mehr ­geprüft werden.