Bäume sind Schattenspender, Wasserspeicher, Sauerstoffproduzenten, Lebensraum für Vögel und Insekten – und eine Zierde für jeden Garten. Allerdings kann der Baum je nach Sorte im Lauf der Zeit so ausladend werden, dass er den Raum um sich herum überwuchert. Da hilft selbst ein regelmässiger Rückschnitt oft nicht weiter. Zumal Bäume wie Ahorn und Eiche von Natur aus zu mächtig sind, um sie dauerhaft klein zu halten.
Wer einen Garten mit nur wenig Fläche besitzt, muss trotzdem nicht auf einen «richtigen» Baum verzichten. Letztlich kommt es darauf an, eine Baumsorte zu wählen, die weder allzu hoch noch zu breit wird – die also den Garten bereichert, ohne ihn zu dominieren. Als Faustregel gilt: Bäume und Grosssträucher im Garten sollten in der Höhe nicht mehr als zwei Drittel der Grundstücksbreite ausmachen.
Vor der Wahl eines Baumes sollte man einige Punkte klären.
Baumform
Die Form des Baumes ist in kleinen Gärten entscheidend: Ist wenig Platz vorhanden, kommt ein säulenförmiger Baum wie etwa die Säuleneiche (Quercus robur, «Fastigiata Koster») infrage. Sie wächst zwar in die Höhe, aber kaum in die Breite. Bei besseren Platzverhältnissen passen kugelförmige Bäume oder solche mit kegelförmigen bzw. ovalen Kronen, zum Beispiel der Blasenbaum (Koelreuteria paniculata). Weitere Beispiele für die unterschiedlichen Formen:
- Säulenform: Viele säulenförmige Sorten wachsen von Natur aus langsam und bleiben klein. Beispiele: Säulen-Zierkirsche (Prunus serrulata, «Amanogawa»), Rote Säulenbuche (Fagus sylvatica, «Rohan Obelisk»), Säulen-Hainbuche (Carpinus betulus, «Fastigiata»).
- Kugelform: Kugelbäume können mit der Zeit sehr breite Kronen ausbilden, die nicht in einen kleinen Garten passen. Es gibt aber klein bleibende Sorten wie die Kugelweide (Salix purpurea, «Nana») und der Kugelahorn (Acer platanoides, «Globosum»).
- Hängende Kronen: Kleine Bäume mit hängenden Kronen kommen am besten als Solitär zur Geltung. Beispiele: Hängende Kätzchenweide (Salix caprea, «Pendula»), Weidenblättrige Birne (Pyrus salicifolia, «Pendula»), Rote Hängebuche (Fagus sylvatica, «Purple Fountain»).
Licht oder Schatten
Ein Baum ist ein idealer Schattenspender, etwa für einen Sitzplatz oder den Sandkasten der Kinder. Dank einer schirmförmigen Krone dicht belaubt ist beispielsweise der Kugeltrompetenbaum (Catalpa bignonioides, «Nana»). Wird der Baum nahe am Haus platziert, kann er allerdings die Räume verdunkeln. In diesem Fall sollte man eine Sorte mit lichter Krone wählen, zum Beispiel die Kupfer-Felsenbirne (Amelanchier lamarckii).
Zierde oder Ernte
Manche Bäume sind eine reine Zierde – mit reichlich Blüten beziehungsweise buntem Herbstlaub. Als Alternative kann man auch einen Obstbaum pflanzen. Er blüht schön im Frühling, spendet im Sommer Schatten, und im Herbst kann man ernten. Für etliche Obstsorten gibt es Züchtungen, die klein bleiben. Infos dazu gibts im Gartencenter oder in einer Baumschule.
Nachbargrundstück: Diese Grenzabstände gelten für Bäume und Sträucher
Die zwischen Grundstücken geltenden Regeln zu Höhe und den Grenzabständen von Pflanzen in Gärten sind je nach Kanton unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Je höher die Pflanze, desto mehr Abstand zur Grenze muss eingehalten werden. Detaillierte Informationen zu den Grenzabständen bekommt man bei der Gemeindeverwaltung am Wohnort. Im Kanton Bern etwa beträgt der vorgeschriebene Abstand für bis 2 Meter hohe Ziersträucher 50 Zentimeter. Der Besitzer eines Grundstücks muss also auf Reklamation hin alle Sträucher entfernen, die näher als einen halben Meter an das angrenzende Grundstück herangewachsen sind. Falls er sich weigert, kann man auf Beseitigung der Sträucher klagen. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde der Wohngemeinde. Eine Klage ist jedoch nur innert einer gewissen Zeit möglich. Im Kanton Bern etwa verjährt der Anspruch auf Beseitigung der Pflanzen nach fünf Jahren.