Hobbygärtner dürfen viele Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung nicht mehr verwenden. Das beschloss der Bundesrat bei der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung. Gifte sind im Privatgarten neu nicht mehr zugelassen, wenn sie schon ein geringes Gesundheitsrisiko übersteigen – und wenn sie giftig oder sehr giftig für Wasserlebewesen und Bienen sind. Neu sind auch Herbizide untersagt, die in Pflanzen eindringen und sich dort verteilen.
Bund überprüft 430 Produkte
Die Einschränkungen sind seit Anfang Jahr in Kraft. Doch bei der Umsetzung lässt sich der Bundesrat Zeit, viel mehr als einst vorgesehen: Gemäss Entwurf zur Vernehmlassung sollte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit bis Ende 2022 prüfen, welche der 430 für Private zugelassenen Produkte noch erlaubt sein sollen. Jetzt verlängerte der Bund die Frist für die Überprüfung bis Ende 2024.
Das Bundesamt will die Chemiefirmen vorab über das Resultat der Überprüfung informieren und anhören, bevor es die Bewilligung definitiv entzieht. Eine solche Frist verlangte Scienceindustries, der Verband der Chemieunternehmen, in der Vernehmlassung: Der Bund müsse die Unternehmen zwei Jahre im Voraus über einen Bewilligungsrückzug informieren, «damit ein allfälliger Ersatz des Produktes zeitgerecht eingeleitet werden» könne.
Es dauert noch Jahre, bis Gifte verschwinden
Der Bund will Bewilligungen für nicht mehr erlaubte Pestizide nicht sofort entziehen, sondern erst am Schluss des ganzen Prüfverfahrens für alle Mittel gleichzeitig. Danach dürfen die Produkte noch ein Jahr lang weiter verkauft werden.
Das heisst: Es dauert noch mindestens drei Jahre, bis die Unkrautvernichter, Insekten- und Pilzgifte aus den Regalen der Gartencenter und Detailhändler verschwinden. Privatkunden dürfen die heiklen Produkte noch bis Ende 2026 im Garten verwenden.
Für Eva Wyss von der Umweltorganisation WWF sind die langen Fristen bis zum Rückzug gefährlicher Produkte unverständlich: «In vielen Fällen ist bekannt, welche Wirkstoffe unter die neuen Einschränkungen fallen.» Der Bund hätte bereits bei der Revision der Verordnung eine Liste der problematischen Produkte publizieren können.
Diese Gifte sollten Gärtner meiden
Konsumenten können die Gifte selbst erkennen und aussortieren. Zum Schutz der Gesundheit sind künftig nur noch Mittel mit geringem Risiko zugelassen. Das schliesst neu viele Produkte mit vermuteten Gesundheitsrisiken aus. Zum Beispiel solche, die «vermutlich Krebs erzeugen». Dazu kommen Mittel, die «giftig» oder «sehr giftig» sind für Wasserlebewesen. Mittel mit diesen Warnungen auf der Packung sind künftig in Gärten verboten:
- Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
- Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
- Kann die Organe schädigen.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
- Sehr giftig für Wasserlebewesen.
- Giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung.
- Sehr giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung.
Einige Pestizide bedrohen Bienen
Der Imkerverband veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Pestiziden, die Bienen bedrohen. Man erkennt die entsprechenden Produkte am Warnhinweis «gefährlich für Bienen». Dazu gehören verbreitete Mittel wie das Insektengift «Capito Garden Gold» von der Landi, das Insektizidkonzentrat «Biorga Contra» von Hauert, das in Gartencentern erhältlich ist – oder «Gesal Insect Stop» mit Cypermethrin, erhältlich bei Bauhaus oder in Internetapotheken.
Es hängt vom Schadstoff ab, ob ein Gift in die Pflanze eindringt. Die Stoffe müssen auf den Flaschen angegeben werden:
- Das bekannteste Herbizid ist Glyphosat: Die Landi verkauft diesen Stoff unter dem Namen «Roundup», die Firma Maag unter «Deserpan TD».
- Ebenfalls in vielen Läden erhältlich sind Mittel mit den Herbiziden 2,4-D und Dicamba (K-Tipp Wohnen 2/2022) – so etwa «Selectox Royal P», «Maag Erpax Quattro» oder der Rasenunkrautvertilger Mioplant von der Migros.
Das Bundesamt für Umwelt nennt Alternativen: «Zugelassen werden weiterhin Totalherbizide mit geringer Umweltgefährdung wie Pelargonsäure und Essigsäure.»