Das Kantonslabor Basel-Stadt untersuchte letztes Jahr 50 Putz- und Waschmittel. Ergebnis: Nur zwei entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Viele wiesen kleinere Mängel auf. 18 Produkte bewertete das Labor aber als «eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt» und verfügte Verkaufsstopps. Rückrufe wurden jedoch nicht angeordnet. Sprich: Die potenziell gefährliche Chemie liegt noch immer in den Putzschränken von Konsumenten.
Der K-Tipp erhielt vom Kantonslabor – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz –die Liste der beanstandeten Produkte. Sie zeigt: Viele Hersteller verharmlosen die Risiken der verwendeten Chemikalien. Sie verwenden ätzende Stoffe, ohne davor zu warnen.
Auf folgenden Produkten fehlte ein Warnzeichen und der Hinweis, dass sie augenreizend sind:
Einige beanstandete Putzmittel sehen aus wie Spielzeug- oder Sirupflaschen und sind deshalb attraktiv für Kinder. Das ist riskant: Das Institut Tox-Info Suisse registriert jährlich über 5500 Vergiftungsfälle von Kindern durch Haushaltschemie. Das Kantonslabor verbot konkret folgende Putzmittelflaschen:
Das Fazit der Spezialisten des Kantonslabors Basel-Stadt: «Die Hersteller setzen das Chemikaliengesetz sehr mangelhaft um.»
Vollzug an der langen Leine
Eine Stichprobe zeigt: Der vom Kantonslabor Basel beanstandete Cif-Reiniger ist noch immer im Verkauf – mit der gleichen bunten Comic-Verpackung, die gerügt wurde. Schaffhausen ist für die Massnahmen bei Hersteller Unilever mit Sitz in Thayngen SH zuständig. Der Schaffhauser Kantonschemiker schreibt, wegen Personalmangel sei der Fall liegengeblieben. Unilever habe Zeit für Anpassungen bis Juni.
Auch das Waschmittel «Wilderness Wash» steht nach wie vor ohne den vorgeschriebenen Warnhinweis in Verkaufsregalen. Der Importeur hätte laut Zürcher Kantonslabor die Etikette «im Rahmen der Selbstkontrolle» korrigieren sollen. Aufgrund des K-Tipp-Hinweises will das Labor nun aber selbst kontrollieren.