Bei der Helsana heisst das Produkt Prevea. Die 80-jährige Gertrud B. aus Zürich hatte diese Zusatzversicherung auf ihrer Police. Das kostete monatlich Fr. 20.30. Versichert waren so 20 000 Franken bei Tod durch Unfall sowie 100 000 Franken bei Invalidität durch Unfall.
Im Juni 2012 passierte es: Gertrud B. stürzte im Pflegheim und brach sich einen Knochen in der Nähe des Hüftgelenks. Bei der Operation versagte ihr Herz, weil sich ein Gerinnsel gebildet hatte. Zwei Tage später war die Verunfallte tot.
Für Laien ist der Fall klar: Das war ein Unfalltod. Das dachte auch der Sohn der Verstorbenen – und wunderte sich, als ihm die Versicherung schrieb, er als Erbe erhalte nicht 20 000, sondern nur 5000 Franken. Der Grund liegt in den Versicherungsbedingungen der Prevea. Dort steht: Führen nebst dem Unfall noch «fremde Faktoren» zum Tod, wird die Versicherungsleistung gekürzt.
Bei Gertrud B. diagnostizierte der Vertrauensarzt der Versicherung einen schweren «Vorzustand»: Sie habe ein krankes Herz mit Vorhofflimmern und hohem Blutdruck gehabt, dazu Zucker und eine leichte Demenz. Sie sei früher schon wegen Unterzuckerung umgefallen. All das sei zu 75 Prozent am Tod mitschuldig. Daraus schloss die Versicherung auf einen «unfallbedingten Anteil» von nur 25 Prozent und wollte bloss 5000 Franken auszahlen.
«Eine solche Versicherung ist ein Witz», ärgert sich der Sohn. «Ohne den Unfall hätte meine Mutter bestimmt noch ein paar Jahre gelebt.» Immerhin: Nachdem er die Krankenkassen-Ombudsstelle eingeschaltet hatte, erhöhte die Versicherung das Angebot «kulanterweise» auf 10 000 Franken.
Klausel zum Nutzen der Versicherung
Der Fall zeigt: Mit der Klausel der «unfallfremden Faktoren» hat die Helsana ein Mittel, um bei älteren, nicht mehr ganz gesunden Menschen die Zahlung zu kürzen. Ob sie vor Gericht damit durchkäme, ist fraglich. Denn der Begriff «fremde Faktoren» ist schwammig. Solch mehrdeutige Klauseln dürfen nicht zum Nachteil der Versicherten angewandt werden.
Die «fremden Faktoren» sind keine Spezialität der Helsana. Die meisten andern Krankenkassen haben ähnliche Versicherungen im Angebot – und alle haben die gleiche Kürzungsmöglichkeit. Die Produkte heissen UTI, Kapital-
versicherung UTI, TUP, Infortuna, Accidenta, Provista, Previsia, Einzelunfallversicherung, Risikokapital Unfall oder ähnlich.
Zusatzversicherung im Alter überprüfen!
Rentner sind über die Krankenkasse unfallversichert. Das heisst: Die Grundversicherung zahlt nach einem Unfall Arzt- und Spitalkosten. Diese Deckung kann man im Rentneralter nicht mehr aus der Grundversicherung streichen.
Aber: Sehr viele Kunden haben aus Tradition noch eine Unfall-Zusatzversicherung auf ihrer Police, die bei Tod oder Invalidität durch Unfall einen gewissen Barbetrag zahlt. Rentner sollten sich gut überlegen, ob sie diese Deckung wirklich brauchen. Sie ist zwar vergleichsweise günstig – deckt aber nur den Unfall ab. Das Risiko Krankheit hingegen ist über diese Produkte nicht versichert – und Krankheiten führen viel häufiger zum Tod oder zur Invalidität.