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12.10.2020
Für eine Sendung aus dem Ausland muss man erst dann Mehrwertsteuern zahlen, wenn der Wert 65 Franken übersteigt (inklusive Porto). Eine K-Tipp-Leserin aus Bern bestellte im Shop Intergastro.de Ware für rund 50 Franken. Das Paket wurde mit DPD verschickt, das Porto kostete rund 10 Franken. Die Sendung hatte also einen Wert von rund 60 Franken. Trotzdem schickte DPD der Bernerin eine Rechnung für Verzollung und Administrativgebühren von 43 Franken. Begründung im Begleitbrief: «Gemäss Vereinbarung mit dem Schweizer Zollamt» sei ein Zuschlag von 12 Franken fällig.
Doch diese Vereinbarung gibt es gar nicht, erklärt die Zollverwaltung auf Anfrage des K-Tipp. Transportfirmen dürften bei einem Warenwert von unter 65 Franken nur dann Zuschläge erheben, wenn die Höhe des Portos unbekannt ist. Das war hier aber nicht der Fall. DPD informiert Kunden also falsch. Die Firma stornierte die Rechnung erst nach mehreren Reklamationen.
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Warum werden diese Firmen nicht verklagt?
Die geschilderte Begebenheit deckt sich mit Erfahrungen, die ich auch schon machen musste. Diese jetzt offengelegte Praxis soll(te) von den Strafverfolgungsbehörden geahndet werden. Leider findet sich offenbar keine Institution, welche solch einen Prozess bereit ist zu lancieren - es kann doch nicht sein, dass diese Firmen straffrei durchkommen, nur weil die Einzeldeliktsumme zu klein ist.