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02.08.2019
Nein. Mehrere Verträge mit demselben Arbeitgeber werden zwar für die Berechnung der Dienstjahre zusammengerechnet – aber nur bei einem sehr kurzen Unterbruch.
Eine Wiederanstellung nach einem mehrjährigen Unterbruch oder nach einer zwischenzeitlichen Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber wird wie ein neues Arbeitsverhältnis behandelt. Das gilt auch in Ihrem Fall. Deshalb sind Sie wieder im ersten Dienstjahr. Die Kündigungsfrist beträgt also einen Monat.
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