Inhalt
K-Tipp 14/2022
06.09.2022
Letzte Aktualisierung:
07.09.2022
07.09.2022
Nein. Für elektronische Trottinette, auch E-Scooter genannt, gelten dieselben Vorschriften wie für Velos: Man darf mit ihnen nicht auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen fahren. Es ist aber erlaubt, mit einem E-Scooter über den Fussgängerstreifen zu fahren. Vortritt gegenüber Autos hat man allerdings nur, wenn man das Trottinett schiebt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden