Inhalt
22.05.2024
Ja. Eine Firma braucht weder einen Sitz noch eine Zustelladresse in der Schweiz, um eine .ch-Adresse registrieren zu lassen. Anders ist es bei Adressen mit der Endung .swiss. Dafür braucht der Inhaber zumindest eine Schweizer Staatsbürgerschaft oder, bei einem Unternehmen, einen Eintrag im Handelsregister mit Sitz in der Schweiz. Bei Internetshops mit der Endung .ch sollte man im Impressum prüfen, ob ein Sitz in der Schweiz besteht. Das ist bei Auto-doc.ch nicht der Fall. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden