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Ja. Angestellte dürfen unter sich ihre Löhne vergleichen. Das Gesetz kennt keine Schweigepflicht. Sie kann auch nicht im Vertrag festgelegt werden: Eine Klausel, die den Angestellten verpflichtet, über sein Gehalt zu schweigen, könnte man sogar als persönlichkeitsverletzend betrachten.
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