Inhalt
K-Tipp 17/2022
18.10.2022
Ja. Zum einen müssen Ärzte dann eine Meldung beim kantonalen Veterinäramt machen, wenn sie bei einem Hund ein übermässiges Aggressionsverhalten beobachten. Zum anderen müssen sie laut Tierschutzverordnung auch melden, wenn ein Hund einen Menschen oder andere Tiere erheblich verletzt hat. Als erheblich gilt jede Bissverletzung, die ärztlich versorgt wird. Der Arzt Ihrer Bekannten hat also richtig gehandelt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden