Viele Importeure von Einweg-E-Zigaretten, sogenannten Vapes, bezahlen die geschuldete Recyclinggebühr nicht (K-Tipp 6/2024). Eine Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Tabakpräven­tion zeigt nun, dass die Impor­teure oft illegale Produkte vertreiben. Vapes dürfen nicht mehr als 2 Milliliter Flüssigkeit mit einem ­maximalen Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter enthalten.

Bei der Kontrolle von über 100 ­Internetshops im März 2024 verkauften aber fast alle Läden ­Vapes mit zu grossen Tanks: Diese enthielten bis zu 4,5 Milliliter Flüssigkeit. Das entspricht 1500 Rauch­zügen statt der erlaubten 800. Die ­Kantonschemiker kündigten darauf Massnahmen an. Die Nachkontrolle der Tabakprävention ergab: Nur 6 der 102 kontrollierten Shops nahmen ­illegale Produkte aus dem Verkauf.