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Viele Importeure von Einweg-E-Zigaretten, sogenannten Vapes, bezahlen die geschuldete Recyclinggebühr nicht (K-Tipp 6/2024). Eine Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention zeigt nun, dass die Importeure oft illegale Produkte vertreiben. Vapes dürfen nicht mehr als 2 Milliliter Flüssigkeit mit einem maximalen Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter enthalten.
Bei der Kontrolle von über 100 Internetshops im März 2024 verkauften aber fast alle Läden Vapes mit zu grossen Tanks: Diese enthielten bis zu 4,5 Milliliter Flüssigkeit. Das entspricht 1500 Rauchzügen statt der erlaubten 800. Die Kantonschemiker kündigten darauf Massnahmen an. Die Nachkontrolle der Tabakprävention ergab: Nur 6 der 102 kontrollierten Shops nahmen illegale Produkte aus dem Verkauf.
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