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17.06.2020
Nein. Ihr Flug startete in der Schweiz, deshalb gilt für Sie die Fluggastrechteverordnung der EU, die auch von der Schweiz übernommen wurde. Diese Verordnung sieht eine bestimmte Entschädigung vor, wenn eine Airline einen Passagier in eine niedrigere Klasse verlegt. Aufgrund Ihrer Reisedistanz haben Sie Anspruch auf Erstattung von 75 Prozent des bezahlten Flugpreises.
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