Auf www.wohlen-online.ch wurde ein Politiker von anonymen Autoren mit ehrverletzenden Äusserungen beschimpft. Deswegen ist der Betreiber des Portals mit einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken und einer Busse von 400 Franken belegt worden. Und zwar wegen Begünstigung. Der Begünstigung macht sich strafbar, wer Tatverdächtige der Strafverfolgung entzieht. Das hat der Plattformbetreiber gemacht, indem er die – im Server automatisch gespeicherten – IP-Adressen der Website-Schreiber löschte. Damit hat er es der Justiz verunmöglicht, die anonymen Urheber dieser Ehrverletzungen strafrechtlich zu verfolgen.

Bundesgericht, Urteil 6B_766/2009 vom 8. 1. 2010