Eine Bank beschloss, ihren Anteil an einem Appartementhaus aufzugeben, weil er nicht mehr rentierte. Doch die Behörden weigerten sich, die Bank im Grundbuch als Eigentümerin zu streichen.



Ein solcher Verzicht ist möglich, sagt das Bundesgericht. Der frei werdende Teil geht ins Miteigentum der übrigen Stockwerkeigentümer, und zwar proportional zu ihrem bisherigen Anteil. Will ein Miteigentümer nicht «erben», kann er seinen neuen Anteil verweigern. Was aber passiert, falls a...