Der Brief der Steuerverwaltung des Kantons Bern kam aus heiterem Himmel. Am 24. Februar 2009 wurde die Walliserin Rahel Kempf (Name geändert) aufgefordert, innert 30 Tagen 6448 Franken zu überweisen. Grund der Forderung: Vor fast zehn Jahren kam sie in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege, weil sie sich damals die Gerichts- und Anwaltskosten für ihre Scheidung nicht leisten konnte.





Klage muss Aussicht auf Erfolg haben



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