Der Bund und die Kantone unterstützen die Spendenfreudigkeit. Denn Spenden an anerkannte Hilfswerke sind steuerlich absetzbar - freilich nicht in beliebiger Höhe: Je nach Kanton schwankt der Maximalbetrag zwischen 1 und 20 Prozent des Reineinkommens (siehe Tabelle).



An wen die Spende geht, darf man selber entscheiden - vorausgesetzt die Organisation figuriert auf der Liste des Bundes beziehungsweise des betreffenden Kantons.



Beim Bund sind alle grossen, national b...