Das Konsumenten-Ärgernis hiess «Unteilbarkeit der Prämie» und bedeutete Geldverlust für Konsumenten. Wenn ein Autobesitzer einen neuen Wagen kaufte und diesen nicht mehr bei der bisherigen Gesellschaft versicherte, bekam er kein Geld zurück. Denn Autoversicherer mussten von bereits vorausbezahlten Jahresprämien keinen Rappen zurückerstatten.



Oder: Wenn ein Autofahrer nach einem Unfall die Versicherung kündigte, so konnte er das - aber auch in diesem Fall war der «unverbr...