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06.02.2023
Eine K-Tipp-Leserin aus Zürich war überrascht, als sie in ihrer Mailbox eine Nachricht von Ex Libris fand. «Da wir Ihre Bestellung nur teilweise ausführen konnten (oder weil sie von Ihnen retourniert wurde), erhalten Sie für den entsprechenden Betrag eine Gutschrift in Form eines Online-Gutscheins», teilte ihr der Buch- und Musikhändler mit.
Die Leserin bestellte zwar im Internet hin und wieder Lesestoff oder eine DVD bei Ex Libris. Sie hatt...
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