Ein Mann lernte beim Hundespaziergang zwei Frauen kennen und gab sich als Anwalt aus. Er beriet sie in Erbfragen und knöpfte ihnen 1400 Franken für angebliche Gebühren ab. In Wahrheit verwendete er das Geld für eigene Bedürfnisse.



Das Zürcher Obergericht bestrafte den Hochstapler wegen mehrfachen Betrugs zu einem Monat Gefängnis bedingt. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht bestätigt.



Umstritten war in Lausanne, ob der Mann arglistig gehandelt hatte; das i...