Wer nicht weiss, was er jemandem schenken soll, greift gerne auf Gutscheine zurück – wie zum Beispiel die der Firma Smartbox. Es gibt sie unter anderem bei Coop, Manor, der Post und an SBB-Schaltern. Die Auswahl ist gross: Sie reicht von den Kategorien Gastronomie, Wellness, Kurzurlaub, Unterhaltung bis zu Sport und Abenteuer. Eine Smartbox kostet zwischen Fr. 49.90 und Fr. 1999.90.
Der Haken an der Sache: Die Gutscheine müssen innert 18 Monaten eingelöst werden – sonst verfallen sie. So steht es im Kleingedruckten.
Gutscheine sollten 5 Jahre gültig sein
Christian Casanova aus Scuol GR wollte dies nicht schlucken. Der Arzt erhielt zu seinem 60. Geburtstag von seinem Bruder und seiner Schwägerin die Smartbox «Romantische Träumereien» geschenkt. Er löste den Übernachtungsgutschein nicht innerhalb der Frist von 18 Monaten ein, weil er das Ablaufdatum des Gutscheins nicht bemerkt hatte. Casanova: «Bei Geschenken dieser Art schauen viele nicht zuerst auf das Verfalldatum.» Er bat deshalb Smartbox um die Verlängerung des Gutscheins.
Dies mit Hinweis auf die Rechtslage: Für Gutscheine sind die gesetzlichen Verjährungsfristen massgebend, schrieb der K-Tipp schon mehrfach. Die Fristen dürfen nicht abgekürzt werden. Das heisst: Waren-, Lebensmittel- sowie Restaurantgutscheine werden erst nach 5 Jahren ungültig – auch wenn etwas anderes draufsteht. Die meisten übrigen Gutscheine verjähren laut einer Studie der Universität Zürich sogar erst nach 10 Jahren.
Doch der Kundendienst von Smartbox wollte von einem Entgegenkommen nichts wissen. Casanova liess sich aber nicht mit der Standardantwort abspeisen und blieb hartnäckig.
Fr. 13.50 Spesen für Umtausch verlangt
Nach einer Konsultation der K-Tipp-Rechtsberatung und mehreren Schreiben an Smartbox lenkte die Firma doch noch ein: Man werde den Gutschein «ausnahmsweise und aus ausserordentlichen Kulanzgründen» umtauschen. Allerdings verlangte Smartbox von Casanova noch einen Betrag von Fr. 13.50 für Umtauschspesen, einzuzahlen auf das Konto am Hauptsitz des Unternehmens in Dublin (Irland).
Kürzlich hat Smartbox die Gültigkeit der Gutscheinhefte um ein halbes Jahr auf 24 Monate verlängert. Dennoch weicht die Firma weiterhin oft keinen Millimeter von ihrer Praxis ab. Dies zeigen gleich mehrere Fälle, die dem K-Tipp vorliegen. So erhielt etwa Matt Bossard aus Oberrieden ZH die Smartbox «Gourmetküche – 55 Restaurants aus dem Guide Michelin zur Auswahl für 2 Personen». Kurz darauf wurde er zum zweiten Mal Vater. «Wir kamen dann einfach nicht dazu, den Gutschein einzulösen», so Bossard. Er schilderte seine Lage per E-Mail dem Kundendienst. Doch dieser zeigte kein Verständnis. Auch nach mehreren weiteren Mails war Smartbox nicht bereit, den Gutschein zu verlängern.
Stolperfallen beim Einlösen
Selbst wenn Beschenkte die Smartbox innerhalb der Gültigkeitsfrist einlösen wollen, gibt es Stolperfallen. So kann etwa die Verfügbarkeit des Angebotes grundsätzlich eingeschränkt sein. Dies hat eine K-Tipp-Stichprobe bei Hotels ergeben, die im Gutscheinheft «Eine Traumnacht» aufgeführt sind.
So hiess es etwa beim Hotel Alpenhof in Grindelwald BE: «Unter der Woche geht es sicher, am Wochenende nehmen wir diese Gutscheine eher nicht.» Auch das Blue City Hotel in Baden AG und das Gaia Hotel in Basel schränken die Verfügbarkeit ein: Dort können die Smartbox-Gutscheine nur Donnerstag bis Sonntag beziehungsweise Freitag bis Sonntag eingelöst werden.
Eine Smartbox ist also weniger wert als ein Hotelgutschein. Diesen kann man immer als Zahlungsmittel verwenden – eine Smartbox aber nur dann, wenn es dem Hotel passt. Deshalb besser gleich einen Hotelgutschein verschenken.